28.09.2010 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Gemeinsame Empfehlung Zuständigkeitsklärung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)

Mit Regelungen zum Fristbeginn, der Zuständigkeitsklärung bei Anträgen auf Leistungen zur Teilhabe, der Weiterleitung von Anträgen, der Weiterleitung bei ungeklärter Behinderungsursache, Erstattungsfragen sowie der Gutachtenerstellung soll das Antragsverfahren beschleunigt werden.

Satzungsgemäß ist es primäres Ziel und Anliegen der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation (BAR), darauf hinzuwirken, dass die Leistungen der Rehabilitation nach gleichen Grundsätzen zum Wohle der behinderten und chronisch kranken Menschen durchgeführt werden. Die Erarbeitung der Gemeinsamen Empfehlungen (GE) ist ein wichtiger Schritt, um dieses Ziel zu erreichen.  

Gemeinsame Empfehlung über die Ausgestaltung des in § 14 SGB IX bestimmten Verfahrens

Mit den Regelungen der Gemeinsamen Empfehlung „Zuständigkeitsklärung“ stehen abgestimmte Lösungen zu Detailfragen zur Verfügung. Damit wird das Antragsverfahren beschleunigt und den berechtigen Anliegen der Betroffenen auf zügige Erbringung von Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe Rechnung getragen. Zudem wird die Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger verbessert. 

Gemeinsame Empfehlung über die Ausgestaltung des in § 14 SGB IX bestimmten Verfahrens vom 28. September 2010 (GE "Zuständigkeitsklärung"; PDF, 334 KB)

Gemeinsame Empfehlungen können auf der Internetseite der BAR auch als Druckversionen bestellt werden: http://www.bar-frankfurt.de/publikationen

(Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation)


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