26.06.2023 Politik

Gesetz für Aus- und Weiterbildung: verpasste Chance?

Das Bundeskabinett hat am 23. Juni 2023 das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung beschlossen, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Das Gesetz verpasse aber die Chance, inklusive Wege für Jugendliche mit Behinderungen in eine betriebliche Ausbildung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu schaffen, kritisiert Hubert Hüppe, CDU-Bundestagsabgeordneter und ehemaliger Behindertenbeauftragter der Bundesregierung.

Insbesondere bei der sogenannten „Fachpraktiker-Ausbildung“, die praktische Ausbildungsinhalte betont und die Theorie reduziert, hätte es nach Ansicht des Politikers Potenzial für mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt gegeben. Aktuell fänden diese Ausbildungen so gut wie nie auf dem ersten Arbeitsmarkt statt. Den Grund dafür sieht Hüppe vor allem in der erforderlichen „Rehabilitationspädagogischen Zusatzqualifikation für Ausbilderinnen und Ausbilder (REZA)“. Demnach müssten sich Ausbildende auf Kosten des Betriebes 320 Stunden zu den Themen Medizin, Recht und Didaktik fortbilden lassen, bevor sie eine Person mit Behinderungen im Betrieb ausbilden können.

„Diese Zusatzausbildung ist überbordend bürokratisch und geht an den tatsächlichen Bedürfnissen der Jugendlichen vorbei“, so Hüppe. Deswegen sei nicht nachvollziehbar, warum die Ampel-Regierung die im Entschließungsantrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion enthaltene Forderung, solche Ausbildungen auch ohne REZA zu ermöglichen, ablehne. Der Entschließungsantrag der CDU/CSU-Fraktion (20/7411) fand am Freitag keine Mehrheit. „Die Bundesregierung schafft mit ihrem Gesetz wieder einmal keine spürbare Verbesserung für einen inklusiven Arbeitsmarkt.“

Deutscher Bundestag: Bundestag billigt Gesetz zur Reform der Weiterbildungsförderung

(Quelle: Deutscher Bundestag; Hubert Hüppe)


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