28.06.2014 Verwaltung, Verbände, Organisationen
Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung beschlossen
Die Bundesregierung führt mit dem Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherungen (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährige Versicherte ein, das sogenannte Rentenpaket.
Im Wesentlichen betrifft dieses Gesetz
- die Einführung einer Mütterrente mit Anhebung der anrechenbaren Kindererziehungszeiten vor 1992 um 12 Monate,
- die Einführung einer abschlagsfreien Altersrente ab dem vollendeten 63. Lebensjahr,
- die Besserstellungen bei der Erwerbsminderungsrente unter Einführung einer Demographiekomponente zur Deckung vorübergehender Mehrbedarfe bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben;
- und die Anhebung des Reha-Deckels.
Der Entwurf wurde am 29.01.2014 vom Kabinett und am 23.05.2014 vom Bundestag beschlossen. Am 13.06.2014 wurde das Gesetz vom Bundesrat beschlossen. Das Gesetz tritt im Wesentlichen am 01.07.2014 in Kraft.
Weiterführende Links zum parlamentarischen Vorgang
- Veröffentlichung des RV-Leistungsverbesserungsgesetz im Bundesgesetzblatt am 23.06.2014
- Auszug aus dem DIP Dokumentations- und Informationssystem über parlamentarische Vorgänge DIP-Extrakt zur Bundestagsdrucksache 25/14
Verschiedene Stellungnahmen zum Gesetzentwurf
- der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation (DEGEMED): DEGEMED-Stellungnahme vom 17.01.2014
- vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge:Stellungnahme des Deutschen Vereins vom 12.03.2014
- der United Leaders Association - Vereinigung der deutschen Führungskräfteverbände: ULA-Stellungnahme vom 15.04.2014
- der Sozialverband Deutschland (SoVD): Stellungnahme vom 05.05.2014
(Quellen: Deutscher Bundestag, DIP, Verbände)
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