28.06.2014 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung beschlossen

Die Bundesregierung führt mit dem Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherungen (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährige Versicherte ein, das sogenannte Rentenpaket.

Im Wesentlichen betrifft dieses Gesetz

  • die Einführung einer Mütterrente mit Anhebung der anrechenbaren Kindererziehungszeiten vor 1992 um 12 Monate,
  • die Einführung einer abschlagsfreien Altersrente ab dem vollendeten 63. Lebensjahr,
  • die Besserstellungen bei der Erwerbsminderungsrente unter Einführung einer Demographiekomponente zur Deckung vorübergehender Mehrbedarfe bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben;
  • und die Anhebung des Reha-Deckels. 

Der Entwurf wurde am 29.01.2014 vom Kabinett und am 23.05.2014 vom Bundestag beschlossen. Am 13.06.2014 wurde das Gesetz vom Bundesrat beschlossen. Das Gesetz tritt im Wesentlichen am 01.07.2014 in Kraft.

Weiterführende Links zum parlamentarischen Vorgang

Verschiedene Stellungnahmen zum Gesetzentwurf

(Quellen: Deutscher Bundestag, DIP, Verbände)


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