15.06.2023 Rechtsverordnungen, Richtlinien, weitere Regelungen

Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts verkündet

Am 13. Juni 2023 wurde das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund des hohen Fachkräftebedarfs verfolgen die Neuregelungen das Ziel, Menschen mit Behinderungen verstärkt darin zu unterstützen, einer Erwerbsarbeit nachgehen zu können.

Die Maßnahmen des Gesetzes zielen darauf ab, mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeit zu bringen, mehr Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Arbeit zu halten und zielgenauere Unterstützung für Menschen mit Schwerbehinderung zu ermöglichen.

Maßnahmen

  • Einführung einer vierten Staffel bei der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber, die trotz Beschäftigungspflicht keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigen;
  • Konzentration der Mittel aus der Ausgleichsabgabe auf die Förderung der Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt;
  • Genehmigungsfiktion für Anspruchsleistungen des Integrationsamtes;
  • Höhere Lohnkostenzuschüsse durch Aufhebung der Deckelung für den Lohnkostenzuschuss beim Budget für Arbeit;
  • Neuausrichtung des Sachverständigenbeirats Versorgungsmedizin.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt das Gesetz auf seiner Internetseite vor:

Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts

Zum Bundesgesetzblatt auf der Website www.recht.bund.de

(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)


Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben

Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.