10.06.2015 Politik

Gesundheitsausschuss des Bundestags beschließt GKV-Versorgungsstrukturgesetz

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen hat der Gesundheitsausschuss des Bundestages am 10. Juni 2015 das sogenannte GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (18/4095) beschlossen.

Mit neuen Regelungen für die Zu- und Niederlassung von Ärzten und Psychotherapeuten sollen unterversorgte ländliche Gebiete gestärkt und die teilweise Überversorgung in Ballungszentren und angrenzenden Regionen reduziert werden. So sollen künftig Arztpraxen in überversorgten Regionen nur dann nachbesetzt werden, wenn dies unter Versorgungsaspekten sinnvoll erscheint. Hier setzte der Ausschuss allerdings eine entschärfte Regelung durch, die auch für Psychotherapeuten gilt.

Um die hausärztliche Versorgung zu verbessern, wird die Zahl der mindestens zu fördernden Weiterbildungsstellen von 5.000 auf 7.500 erhöht. Auch bei der ärztlichen Vergütung soll der Versorgungsaspekt künftig eine stärkere Rolle spielen. Weitere 1.000 Weiterbildungsstellen soll es nach dem Willen der Koalitionsfraktionen für bestimmte Fachärzte geben, etwa für Kinder-, Frauen- und Augenärzte.

Die Terminservicestellen, die von den Kassenärztlichen Vereinigungen eingerichtet werden müssen, sollen sicherstellen, dass Versicherte innerhalb von vier Wochen einen Facharzttermin erhalten. Mit einer überarbeiteten Psychotherapie-Richtlinie soll zudem die Versorgung auf diesem Gebiet verbessert werden. Vereinfacht wird die Bildung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), in denen zumeist Ärzte unterschiedlicher Fachrichtung zusammen arbeiten. Die Kommunen werden mit der möglichen Gründung solcher Zentren aktiv in die verbesserte Versorgung einbezogen werden.

Vor bestimmten Operationen, die besonders häufig empfohlen werden, dürfen Patienten künftig eine ärztliche Zweitmeinung einholen. So sollen teure und unnötige Eingriffe besser verhindert werden. Krankenhäuser werden außerdem stärker in die ambulante Betreuung der Patienten einbezogen.

Schließlich wird beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ein Fonds zur Förderung innovativer sektorenübergreifender Versorgungsformen geschaffen. Für den Fonds sollen zwischen 2016 und 2019 jährlich jeweils 300 Millionen Euro von den Krankenkassen und aus dem Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt werden.


Bundestagsdrucksache 18/4095 vom 25.02.2015:

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Versorgung  in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG)

(Quelle: Deutscher Bundestag)


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