Beitrag drucken oder senden
Beitrag in Sozialen Netzen teilen
Dieser Beitrag gehört zu:
Am 26. November 2020 hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege" (Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz – GPVG) beschlossen. Es soll u. a. die Gesetzliche Krankenversicherung nach den Belastungen durch die Corona-Pandemie finanziell stabilisieren und Entlastungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bringen. In der Altenpflege werden zusätzliche Hilfskräfte eingesetzt.
Das Gesetz beinhaltet eine ganze Reihe neuer Regelungen. Zu den wesentlichen Beschlüssen zählen Entlastungen für die Gesetzliche Krankenversicherung. Die GKV soll im Jahr 2021 einen ergänzenden Bundeszuschuss aus Steuermitteln in Höhe von 5 Milliarden Euro erhalten. Außerdem werden aus den Finanzreserven der Krankenkassen einmalig 8 Milliarden Euro in die Einnahmen des Gesundheitsfonds überführt.
In der vollstationären Altenpflege sollen 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte finanziert werden. Der Eigenanteil der Pflegebedürftigen soll dadurch nicht steigen, die Stellen werden vollständig durch die Pflegeversicherung finanziert.
Im Bereich der Pflege werden wesentliche, bisher bis zum 31. Dezember 2020 befristete Regelungen zur finanziellen Entlastung und Unterstützung von Pflegeeinrichtungen, Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen bis zum 31. März 2021 verlängert. Dies gilt beispielsweise für die Kostenerstattungsregelungen, über die stationäre Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste und bestimmte andere Anbieter ihre pandemiebedingten Mehrausgaben und Mindereinnahmen erstattet bekommen können.
Pflegebedürftige sollen in der Beschaffung von Hilfsmitteln und bei den verpflichtenden Beratungsbesuchen § 37 Abs. 3 SGB XI, pflegende Angehörige beim Pflegeunterstützungsgeld entlastet werden:
Das Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll voraussichtlich im Januar 2021 in Kraft treten.
(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Pressemitteilung vom 26.11.2020)
Kommentare (0)
Keine Kommentare gefunden!