16.04.2013 Rechtsverordnungen, Richtlinien, weitere Regelungen

GKV-Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit

Mit Begutachtungs-Richtlinien verfolgt der GKV-Spitzenverband das Ziel, bundesweit eine Begutachtung nach einheitlichen Kriterien sicherzustellen. Die aktualisierte Fassung der Begutachtungs-Richtlinien vom 16. April 2013 setzt die begutachtungsrelevanten Themen aus dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) vom 23. Oktober 2012 um, nimmt redaktionell zur Sicherstellung einer einheitlichen Begutachtung Klarstellung vor und modifiziert das Gutachtenformular.

Seit Einführung der Pflegeversicherung beruht die Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI auf einem Verfahren, das sich unmittelbar aus den gesetzlichen Vorgaben zum Pflegebedürftigkeitsbegriff und zur Begutachtung ableitet.

Die "Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches (Begutachtungs-Rich-linien – BRi)" sind die einheitliche Begutachtungsgrundlage sowohl für die Pflegekassen als auch für die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK). Die Verbindlichkeit wird durch den Richtlinienstatus nach §§ 17 sowie 53 a Nr. 1, 2, 4 und 5 SGB XI normiert.

Hier können Sie die Richtlinien aufrufen:

Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeitnach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches (Stand: 2013)

Quelle: GKV-Spitzenverband


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