08.06.2009 Rechtsverordnungen, Richtlinien, weitere Regelungen

GKV-Spitzenverband beschließt neue Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit

Die Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches wurden am 08.06.2009 beschlossen und zuletzt 2013 geändert.

Der GKV-Spitzenverband hat unter Beteiligung

  • des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen,
  • der Kassenärztlichen Bundesvereinigung,
  • der Bundesverbände der Pflegeberufe und der behinderten Menschen,
  • der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege,
  • der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe,
  • der Kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene,
  • der Bundesverbände privater Alten- und Pflegeheime sowie
  • der Verbände der privaten ambulanten Dienste

aufgrund der §§ 17, 53a SGB XI (dejure.org) am 08.06.2009 die nachstehenden Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit beschlossen.

Sie haben das Ziel, bundesweit eine Begutachtung nach einheitlichen Kriterien zu gewährleisten und die Qualität der für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit maßgebenden Gutachten der Medizinischen Dienste sicherzustellen.

Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches (2013)

(Quelle: Spitzenverband Bund der Gesetzlichen Krankenkassen)


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