12.06.2015 Verwaltung, Verbände, Organisationen

GKV-Versorgungsstärkungsgesetz: Umsetzung stärker an Patientenbedürfnissen ausrichten

Anlässlich der Bundestagsberatung über das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz hat die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) ein Statement von DGPPN-Präsidentin Dr. Iris Hauth veröffentlicht.

Darin heißt es unter anderem, dass aus Sicht der DGPPN das Gesetz in die richtige Richtung weise, doch bei der Umsetzung müssen die Bedürfnisse der Patienten noch stärker in den Mittelpunkt rücken.

Eine Verbesserung der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen lasse sich nur im Rahmen eines umfassenden Gesamtkonzeptes erzielen. Dies müsse auf strukturierten, sektorenübergreifenden Versorgungspfaden basieren.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) müsse sicherstellen, dass im Rahmen des neu zu entwickelnden Sprechstundenmodells Hausärzte, Fachärzte sowie ärztliche und psychologische Psychotherapeuten Hand in Hand arbeiten, um zum Beispiel – wenn notwendig – auch eine somatische Abklärung zu ermöglichen.

Gleichzeitig gelte es, die Bedarfsplanung unbedingt an den Anforderungen einer leitliniengerechten Behandlung auszurichten – und dazu gehöre neben Psychotherapie bei bestimmten Störungsbildern auch die Verordnung von Medikamenten. Mit der „Akutsprechstunde für psychische Erkrankungen“ habe die DGPPN bereits ein überzeugendes Sprechstundenmodell vorgelegt.

Das starre Gerüst der Richtlinien-Psychotherapie sei aufzubrechen und am Patientenbedarf zu orientieren. Die Psychotherapie-Richtlinie müsse sich flexibel an der Schwere, Akuität und Chronizität der Erkrankung ausrichten, insbesondere was Inhalt, Dosis und Dauer anbelangt.

Die DGPPN begrüßt deshalb die im GKV-VSG vorgesehene Flexibilisierung des Therapieangebots. Insbesondere die Förderung von Gruppentherapien könne dazu beitragen, den Versorgungsengpässen in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung entgegenzuwirken.

Pressestatement "GKV-Versorgungsstärkungsgesetz: Umsetzung stärker an den Bedürfnissen der Patienten ausrichten " vom 10.06.2015

(Quelle: Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde)

Zur Ergänzung: Das Gesundheitsversorgungsgesetz wurde am 12. Juni 2015 im Bundestag verabschiedet.


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