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In einem Positionspapier hat der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. im Juli 2015 seine Erwartungen an ein Bundesteilhabegesetz veröffentlicht. Er begrüße, dass das angekündigte Gesetz in diesem Jahr schärfere Konturen annehmen soll, heißt es in der Stellungnahme.
Als bedeutende Teilhabeleistung und als maßgebliches Instrument zur selbstbestimmten Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft stehe die Eingliederungshilfe im Fokus der Reform und müsse im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) weiterentwickelt werden.
Dafür sei die Eingliederungshilfe als personenzentrierte Fachleistung für behinderungsbedingte Teilhabebedarfe auszugestalten. Es bedürfe einheitlicher Grundsätze für eine trägerübergreifende Bedarfsermittlung und Hilfeplanung. Zur Durchsetzung eines trägerübergreifenden Hilfeplanverfahrens sei ein individueller Anspruch gegen den federführenden Leistungsträger hilfreich.
(Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.)
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