06.08.2015 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Grundpositionen der DVfR zur Entwicklung eines Bundesteilhabegesetzes

Mit Grundpositionen zur Entwicklung eines Bundesteilhabegesetzes bezieht die DVfR aus fachlicher Sicht Stellung zu den Bereichen Habilitation und Rehabilitation.

Der Hauptvorstand der DVfR hat im Juni 2015 „Grundpositionen der DVfR zur Entwicklung eines Bundesteilhabegesetzes“ beschlossen. Damit positioniert sich die DVfR im Zuge der Entwicklung eines Bundesteilhabegesetzes aus fachlicher Sicht zu den Bereichen Habilitation und Rehabilitation (unbeschadet von abweichenden oder weitergehenden Positionen von Mitgliedern der DVfR). Das Papier wurde im interdisziplinär besetzten Ad-hoc-Ausschuss „Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe“ (Leitung: Wolfgang Ludwig, v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel) vorbereitet.

Grundpositionen der DVfR zur Entwicklung eines Bundesteilhabegesetzes

Ergänzt werden diese Grundpositionen durch ein nicht von allen Mitgliedern der DVfR uneingeschränkt unterstütztes Diskussionspapier, das den Diskussionsprozess innerhalb der DVfR abbildet.

Diskussionspapier aus der DVfR zur Entwicklung eines Bundesteilhabegesetzes

(Quelle: Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V.)


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