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Der Sachverständige Dr. Harry Fuchs benennt in seinem Thesenpapier Regelungen, für die der Gesetzgeber eine Konvergenz mit der UN-Behindertenrechtskonvention herzustellen hat. Damit soll der Handlungsbedarf konkretisiert werden.
Fuchs führt dabei konkret die Zielorientierung, den Begriff der Behinderung, Leistungsgruppen und Rehabilitationsträger, Leistungsbezieher, das Wunsch- und Wahlrecht, Fragen der Bedarfsfeststellung und Organisation der Versorgung, das Persönliches Budget, die Weiterentwicklung des Leistungsrechts, die Zugänglichkeit sowie die Statistik und Datensammlung auf und stellt seine Ansätze zur Diskussion.
Hier finden Sie weitere Stellungnahmen von Dr. Harry Fuchs zur UN-Behindertenrechtskonvention: www.harry-fuchs.de/unbehindertenrecht
(Quelle: Dr. Harry Fuchs)
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