02.12.2016 Sonstige Veröffentlichungen

Handreichung „Leichte Sprache in der Verwaltung“ erschienen

Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg hat im November 2016 die Handreichung „Leichte Sprache in der Verwaltung“ veröffentlicht.

Mit dem Leitfaden erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden und Institutionen ein Instrument zur Aufbereitung von Informationen in Leichter Sprache. Inhalte in Leichter Sprache machen es vielen Menschen erst möglich, Informationen ohne die Hilfe Dritter zu verstehen, um dann auf dieser Grundlage eigene Entscheidungen treffen zu können.

Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha betont den Mehrwert für viele Menschen, die bei schwer verständlichen Informationen von Behörden an ihre Grenzen stoßen. Gerade diese enthielten jedoch wichtige Inhalte, die vom Adressaten auch verstanden werden müssten: „Nur wer seine Rechte und Ansprüche kennt, kann diese auch wahrnehmen und einfordern“

Entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention ist es Aufgabe der Verwaltung, Menschen mit kognitiven Einschränkungen und Lernbehinderungen wichtige Informationen auf für sie geeignete Weise zugänglich zu machen. Damit Leichte Sprache im Behördenalltag besser eingesetzt werden kann, informiert die neue Handreichung über ihre Regeln, Ziele und Zielgruppen und nennt Beispiele für Übersetzungen von Standardsprache in Leichte Sprache. Empfehlungen für die Auftragsvergabe an externe Stellen oder für die eigene Übersetzung sowie eine Checkliste sind ebenfalls zu finden.

Die Publikation entstand im Rahmen eines gleichnamigen Projektes des Landesverbandes Baden-Württemberg der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e.V. im Auftrag des Ministeriums für Soziales und Integration. Begleitet wurde das Projekt durch Wissenschaftler der Universität Leipzig.

Zur Handreichung „Leichte Sprache in der Verwaltung“ auf der Homepage des Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg

(Quelle: Ministerium für Soziales und Integration Baden Württemberg)

 


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