12.10.2023 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Handlungsempfehlung der ISL für Verordnungsformulare der außerklinischen Intensivpflege

Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) hat eine Handlungsempfehlung zum Ausfüllen neuer Verordnungsformulare in der außerklinischen Intensivpflege veröffentlicht. Das ISL-Projekt-Team hat Problematiken festgestellt, die beim Ausfüllen der komplexen Formulare sowohl für die Ärzteschaft als auch für Betroffene entstehen.

Seit dem 1. Januar 2023 gelten in der Außerklinischen Intensivpflege (AKI) drei neue Verordnungsformulare. Ab dem 31. Oktober 2023 darf zur Verordnung nur noch das neue Formular 62B „Verordnung außerklinischer Intensivpflege“ verwendet werden (siehe § 37 Abs. 2 Satz 3 SGB V). Diesem Formular muss das ausgefüllte Formular 62C „Behandlungsplan“ beigelegt werden. Im Formular 62A „Potenzialerhebung“ wird geprüft, ob eine vollständige Entwöhnung der Patientinnen und Patienten oder ihre Umstellung auf eine nicht-invasive Beatmung bzw. die Entfernung der Trachealkanüle möglich ist. AKI kann bis Ende 2024 ausnahmsweise auch ohne Prüfung des Entwöhnungspotenzials weiter­verordnet werden, sofern keine qualifizierten Fachärztinnen und Fachärzte für eine Potenzialerhebung verfügbar sind.

Für die drei neuen Formulare gibt es offizielle Ausfüllhinweise von der kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

Im Rahmen des Projekts „Das Recht auf außerklinische Intensivpflege – Begleitung und Umsetzung aus Betroffenenperspektive“ hat die ISL für Betroffene eine ergänzende Handlungsempfehlung ausgearbeitet und in einem Online-Workshop Mitte September vorgestellt.

„Die Handlungsempfehlung ist für die Betroffenen sowie deren An- und Zugehörige enorm wichtig, denn sie zeigt Fallstricke im Umgang mit den drei Formularen auf und gibt wichtige Ausfüllhinweise. So weisen wir in unserer Kommentierung der Verordnungsvordrucke beispielsweise ausdrücklich darauf hin, dass datenschutzrechtlich abzuwägen ist, ob Informationen, die normalerweise nur der Medizinische Dienst erhält, hier in Gänze an die Krankenkasse übermittelt werden. Dies gilt insbesondere für den Behandlungsplan, Muster 62 C, der hochsensible Patient*innen-Daten enthält“, so die Projektmitarbeiterin Henriette Cartolano.

Die Handlungsempfehlung ist als PDF auf der Projektseite unter aki-hkp.de zum kostenlosen Download veröffentlicht. Aktualisierungen sind geplant auf der Basis von Erfahrungsberichten aus der Praxis der Betroffenen. Kommentare, Berichte, Probleme können unter folgender E-Mail-Adresse an das Projektteam geschickt werden: aki@isl-ev.de. Unter dieser E-Mail-Adresse werden auch Anmeldungen zum Peer-Support angenommen, der bis 29. November 2023 immer mittwochs, online über Zoom, von 18 bis 20 Uhr stattfindet. Betroffene, die zum Beispiel Unterstützung beim Vorlesen der nicht barrierefreien Formulare benötigen, können Fragen stellen, sich miteinander austauschen sowie Problemlagen anzeigen.

Weitere Informationen:

Zur Handlungsempfehlung für die Vordruckformulare 62 A, B, C

KBV: Ausfüllhinweise zur Verordnung Außerklinische Intensivpflege

GBA: Außerklinische Intensivpflege: Änderungen zur Verordnung und Potenzialerhebung in Kraft

(Quelle: Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V.)


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