09.03.2016 Verwaltung, Verbände, Organisationen

ISL legt Handlungsempfehlungen für Assistenz im Krankenhaus vor

Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat am 9. März 2016 ein aktuelles Rechtsgutachten sowie Handlungsempfehlungen für Politik und Gesundheitswesen zum Thema "Assistenz im Krankenhaus" vorgelegt. Die ISL sieht dringenden Handlungsbedarf, um die Gesundheitsversorgung entsprechend dem Grundsatz der UN-Behindertenrechtskonvention zu gestalten.

"Nach dem Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus aus dem Jahr 2009 können nur diejenigen Menschen mit Behinderung, die ihre Persönliche Assistenz im Arbeitgebermodell organisieren, ihre Assistenz ins Krankenhaus mitnehmen, da die dafür erforderlichen Kosten übernommen werden", beschreibt ISL-Bildungsreferentin Wiebke Schär die Situation. Behinderte Arbeitgeber könnten zwar ihre Assistenzperson ins Krankenhaus mitnehmen, aber völlig gleich betroffene Personen, die die Assistenz als Sachleistung, zum Beispiel durch einen ambulanten Dienst erhalten, hätten diese Möglichkeit nicht.

Die derzeitige gesetzliche Regelung entspreche weder dem Grundgesetz noch der UN-Behindertenrechtskonvention. Im Rechtsgutachten der ISL heißt es in der Zusammenfassung: "Die Gesundheitsversorgung in Deutschland muss BRK-konform gestaltet werden, die Einkommensabhängigkeit von Assistenzleistungen muss abgeschafft werden und die rechtlichen Grundlagen für einen Weiterbezug der Leistungen bzw. zur Sicherung der Versorgungskontinuität im Krankenhaus müssen für alle Assistenznehmer_innen geschaffen werden, nicht nur für diejenigen, die ihre Assistenz im Arbeitgebermodell organisieren. Weiterhin sollten die sich aus dem Völkerrecht ergebenden menschenrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands beim aktuell diskutierten Bundesteilhabegesetz berücksichtigt und umgesetzt werden."

Die Handlungs-Empfehlungen, das ISL-Rechtsgutachten unter dem Titel "Assistenzleistungen im Krankenhaus im Lichte des Grundgesetzes und der UN-Behindertenrechtskonvention" sowie die Ergebnisse einer Befragung von Menschen mit Behinderungen, Assistenzdiensten und Krankenhauspersonal hat die ISL unter der folgenden Internetadresse veröffentlicht: Pressemitteilung "Assistenz im Krankenhaus - dringender Handlungsbedarf besteht!" vom 09.03.2016

(Quelle: Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben e. V.)


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