25.09.2023 Internationales

Kommissionsvorschlag zum Europäischen Behindertenausweis und Parkausweis

Eine neue Richtlinie der Europäischen Union soll Menschen mit Behinderungen die Wahrnehmung ihres Rechts auf Freizügigkeit erleichtern und gleichberechtigten Zugang zu Sonderkonditionen, Vorzugsbehandlungen und besonderen Parkrechten in anderen Mitgliedsstaaten ermöglichen. Der Kommissionsvorschlag wird derzeit auf verschiedenen Ebenen diskutiert.

Die Europäische Kommission hat am 6. September 2023 einen Vorschlag für eine Richtlinie für einen einheitlichen Europäischen Behindertenausweis und einen verbesserten Europäischen Parkausweis für Menschen mit Behinderungen vorgelegt, die beide EU-weit anerkannt werden sollen.

Der Europäische Behindertenausweis soll in der gesamten EU als anerkannter Nachweis einer Behinderung dienen und den gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen und privaten Dienstleistungen gewährleisten. Dazu gehören etwa Verkehrsdienstleistungen, kulturelle Veranstaltungen, Museen, Freizeit- und Sportzentren oder Vergnügungsparks. Der Ausweis wird von den zuständigen nationalen Behörden ausgestellt und ist als Ergänzung der nationalen Ausweise oder Zertifikate gedacht. Innerstaatliche Regeln zum Behindertenausweis werden dadurch nicht automatisch berührt.

Der verbesserte Europäische Parkausweis soll Menschen mit Behinderungen Zugang zu den gleichen Parkrechten in einem anderen Mitgliedstaat ermöglichen. Für viele Menschen mit Behinderungen ist die individuelle Fahrt mit dem Auto die beste oder einzige Möglichkeit, eigenständig zu reisen und sich selbstständig fortzubewegen. Der neue Ausweis soll die nationalen Parkausweise ersetzen und in der gesamten EU gelten.

Der Kommissionsvorschlag wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat erörtert. Wenn der Vorschlag angenommen worden ist, haben die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, um die Bestimmungen der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Die vorgeschlagene Richtlinie zur Einführung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen wurde in der EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021–2030 angekündigt.

Der Entwurf der Richtlinie ist unter folgendem Link (auch in Leichter Sprache) abrufbar:

Einheitlicher Behindertenausweis und Parkausweis sollen Reisen für Menschen mit Behinderungen erleichtern

(Quelle: Europäische Kommission)

 


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