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Nach dieser Verordnung sollen Träger der öffentlichen Gewalt im Verwaltungsverfahren im notwendigen Umfang die Übersetzung durch Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher sicherstellen.
Die Verordnung zur Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Kommunikationshilfenverordnung - KHV) enthält Regelungen zur Bereitstellung, Grundsätze für eine angemessene Vergütung oder Erstattung der Aufwendungen sowie Hinweise zur Bestellung von Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetschern durch die Behörden.
Kommunikationshilfenverordnung vom 17. Juli 2002 (BGBl. I S. 2650), die durch Artikel 15 des Gesetzes vom 19. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3024) geändert worden ist.
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Quellen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales / Juris GmbH
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