Kriterien des Deutschen Ethikrats für Patientenwohl als Maßstab bei der Krankenhausversorgung
In seiner am 5. April 2016 veröffentlichten Stellungnahme fordert der Deutsche Ethikrat, das Patientenwohl als Maßstab für das Krankenhaus zu verankern und legt Empfehlungen für dessen Umsetzung vor. Die Krankenhausversorgung sei seit Jahrzehnten Gegenstand kontroverser politischer Debatten. Der zunehmende ökonomische Druck werfe zunehmend Fragen nach deren leitenden normativen Maßstab auf.
Als maßgebliches ethisches Leitprinzip stellt der Deutsche Ethikrat das Patientenwohl in den Mittelpunkt seiner Stellungnahme und drei bestimmende Kriterien: die selbstbestimmungsermöglichende Sorge für den Patienten, die gute Behandlungsqualität sowie Zugangs- und Verteilungsgerechtigkeit.
Zu folgenden Themenkreisen hat der Ethikrat Empfehlungen erarbeitet:
- Gewährleistung einer besseren Kommunikation
- Sicherung und Verbesserung der Leitungsqualifikation
- Verbesserung der Pflegesituation im Krankenhaus
- Verringerung von Fehlanreizen bei der Vergütung durch Fallpauschalen (DRGs)
- Ausbau qualitätssichernder Strukturen
- Besondere Patientengruppen
- Systembedingte Rahmenbedingungen
Der Ethikrat erläutert unter anderem, dass Krankenhäuser für Menschen mit Behinderung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention barrierefrei gestaltet und Bedingungen geschaffen werden sollten, die ihren besonderen Belangen gerecht werden. Außerdem sollte allen Menschen mit Behinderung der Zugang zur Leistung zusätzlicher Assistenzpflege im Krankenhaus ermöglicht werden.
Weitere Informationen:
- Pressemitteilung vom 05.04.2016: Deutscher Ethikrat fordert, das Patientenwohl als Maßstab für das Krankenhaus zu verankern
- Link zur Stellungnahme (PDF 1,1 MB)
(Quelle: Pressemitteilung Deutscher Ethikrat)
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