17.06.2013 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Leitfaden zur Selbsthilfeförderung des GKV-Spitzenverbands

Mit der Selbsthilfeförderung werden Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen unterstützt, die die gesundheitliche Prävention und Rehabilitation von Versicherten zum Ziel haben. Grundsätze der Förderung beschreibt die neue Fassung des Leitfadens des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) zur Förderung der Selbsthilfe.

Die Selbsthilfeförderung ist eine gesetzliche Aufgabe der Krankenkassen und ihrer Verbände gemäß § 20c SGB V (Anlage 1) und erfolgt auf der Grundlage der vom GKV-Spitzenverband herausgegebenen Fördergrundsätze in der Fassung vom 17. Juni 2013

Zum Leitfaden auf der Webseite des GKV-Spitzenverbandes

 (Quelle: GKV-Spitzenverband)


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