15.11.2018 Politik

Machbarkeitsstudie: Methoden zur Erforschung der Reform der Eingliederungshilfe

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hat das infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft im SEptember 2018 eine Machbarkeitsstudie für das Forschungsvorhaben „Wirkungsprognose nach Artikel 25 Absatz 2 BTHG“ vorgelegt. Die Evaluation soll feststellen, ob die zwei wesentlichen Ziele der Reform der Eingliederungshilfe durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) erreicht werden: die Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen und eine Dämpfung der Ausgabendynamik.

Das Gesetzgebungsverfahren zum BTHG war von einer intensiven Beratung mit den Bundesländern, Leistungsträgern, Kommunalverbänden, Behindertenverbänden und Verbänden der Leistungserbringer begleitet. Wegen der unterschiedlichen Erwartungen und Befürchtungen knüpft der Gesetzgeber die Rechtsänderungen an einen Evaluationsvorbehalt. Die vorliegende Machbarkeitsstudie hat die methodischen Grundlagen für die geplante Forschung vorbereitet.

Im Zentrum des Berichts stehen zehn Regelungsbereiche, die mit dem Bundesteilhabegesetz geändert bzw. präzisiert wurden:

  • Personenzentrierte Eingliederungshilfeleistung (Wunsch- und Wahlrecht)
  • Gemeinsame Inanspruchnahme
  • Bedarfsermittlung
  • Gesamtplankonferenz und Gesamtplan
  • Steuerungsinstrumente und Verbesserung der Steuerungsfähigkeit
  • Beitrag der Leistungsberechtigten
  • Verhältnis zwischen Eingliederungshilfe und Pflegeleistungen
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung
  • Leistungen zur Sozialen Teilhabe

Das Gutachten umreißt den Evaluationsgegenstand, formuliert relevante Evaluationsfragen und gibt Empfehlungen für die Durchführung der Evaluation. Die Autoren schlagen drei Teilstudien vor:

  • Im Rahmen einer Implementationsanalyse soll die Umsetzung des novellierten Eingliederungshilferechts stehen. Dabei geht es um das Verwaltungshandeln der Leistungsträger. In 80 Kreisen bzw. kreisfreien Städten sollen Prozesse und Lösungswege der Leistungsplanung und -bewilligung untersucht werden, so die Empfehlung.
  • Um die Auswirkung der Rechtsänderungen auf die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu untersuchen, schlägt der Bericht ein Konzept für eine prozessbegleitende Wirkungsbetrachtung mittels eines Längsschnittansatzes vor. Es wird empfohlen, rund 2.500 leistungsberechtigte Personen in Privathaushalten und rund 1.500 Personen in Einrichtungen in die Befragung einzubeziehen.
  • Als dritten Baustein empfiehlt die vorliegende Machbarkeitsstudie eine kausale Wirkungsanalyse für die beiden neuen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben „Budget für Arbeit“ und „Andere Leistungsanbieter“. Dabei soll untersucht werden, ob das Budget für Arbeit und andere Leistungsanbieter bessere Teilhabemöglichkeiten eröffnen als die Arbeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen.

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Studie wird die Hauptuntersuchung zur Wirkungsprognose voraussichtlich im vierten Quartal 2018 ausgeschrieben und im Frühjahr 2019 vergeben. Die Ergebnisse der Wirkungsprognose sollen im Jahr 2022 vorliegen.

Zur Studie auf der Webseite der Bundesregierung

(Quelle: Die Bundesregierung; Deutscher Verein)


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