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Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hat das infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft im SEptember 2018 eine Machbarkeitsstudie für das Forschungsvorhaben „Wirkungsprognose nach Artikel 25 Absatz 2 BTHG“ vorgelegt. Die Evaluation soll feststellen, ob die zwei wesentlichen Ziele der Reform der Eingliederungshilfe durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) erreicht werden: die Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen und eine Dämpfung der Ausgabendynamik.
Das Gesetzgebungsverfahren zum BTHG war von einer intensiven Beratung mit den Bundesländern, Leistungsträgern, Kommunalverbänden, Behindertenverbänden und Verbänden der Leistungserbringer begleitet. Wegen der unterschiedlichen Erwartungen und Befürchtungen knüpft der Gesetzgeber die Rechtsänderungen an einen Evaluationsvorbehalt. Die vorliegende Machbarkeitsstudie hat die methodischen Grundlagen für die geplante Forschung vorbereitet.
Im Zentrum des Berichts stehen zehn Regelungsbereiche, die mit dem Bundesteilhabegesetz geändert bzw. präzisiert wurden:
Das Gutachten umreißt den Evaluationsgegenstand, formuliert relevante Evaluationsfragen und gibt Empfehlungen für die Durchführung der Evaluation. Die Autoren schlagen drei Teilstudien vor:
Auf der Grundlage der Ergebnisse der Studie wird die Hauptuntersuchung zur Wirkungsprognose voraussichtlich im vierten Quartal 2018 ausgeschrieben und im Frühjahr 2019 vergeben. Die Ergebnisse der Wirkungsprognose sollen im Jahr 2022 vorliegen.
Zur Studie auf der Webseite der Bundesregierung
(Quelle: Die Bundesregierung; Deutscher Verein)
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