Beitrag drucken oder senden
Beitrag in Sozialen Netzen teilen
Dieser Beitrag gehört zu:
Um das Risiko zu senken, dass sich Menschen mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 infizieren, haben alle Bundesländer per Verordnung eine Mund-Nase-Bedeckung beim Einkaufen sowie in Bussen und Bahnen vorgeschrieben. Die Aktion Mensch informiert über Ausnahmen von diesen Regelungen aus medizinischen Gründen.
Für viele Menschen mit Behinderung ist das Tragen einer Schutzmaske nicht zumutbar, etwa bei einer Atemwegserkrankung oder psychischer Beeinträchtigung, die eine Maske im Gesicht zur Qual macht. Deshalb gibt es in fast allen Bundesländern Ausnahmeregelungen für diese Personengruppen. Wie genau sie lauten, hat die Aktion Mensch in einer Tabelle zusammengestellt.
(Quelle: Aktion Mensch)
Kommentare (0)
Keine Kommentare gefunden!