22.05.2019 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Menschenrechtsinstitut empfiehlt Erhöhung der Ausgleichsabgabe

Anlässlich des Tags der Arbeit am 1. Mai empfiehlt das Deutsche Institut für Menschenrechte die Ausgleichsabgabe zu erhöhen. Politik und Unternehmen sollen so dazu angehalten werden, die Anstrengungen in Richtung eines inklusiven Arbeitsmarktes zu verstärken.

Menschen mit Behinderungen sind auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland immer noch stark unterrepräsentiert und überdurchschnittlich von Arbeitslosigkeit betroffen. Die seit Jahren geltende Mindestvorgabe für Unternehmen, wenigstens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze an schwerbehinderte Menschen zu vergeben, wird nur unzureichend erfüllt. Viele Unternehmen beschäftigen gar keine schwerbehinderte Person. Erreichen die Arbeitgeber die Quote zur Beschäftigungsverpflichtung nicht, müssen sie jährlich eine Ausgleichsabgabe an das Integrationsamt abführen.

„Die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen inklusiven Arbeitsmarkt müssen weiterentwickelt werden, dazu gehört auch eine Nachsteuerung der Anreiz- und Regulierungsstrukturen einschließlich der Erhöhung der Ausgleichsabgabe“, erklärt Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. „Wir hoffen, dass ein solches Signal der Politik an die Unternehmen das Thema inklusiver Arbeitsmarkt insgesamt voranbringt“, so Aichele weiter. Der Politikansatz „Freiwilligkeit“ habe die erforderliche Gleichstellung im Arbeitsleben bisher nicht gebracht.

Weitere Informationen

Wer Inklusion will, sucht Wege. Zehn Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte, 2019.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Es ist gemäß den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen akkreditiert (A-Status). Das Institut ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Absatz 2 UN-BRK) den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.


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