Merkblatt des bvkm: Steuererklärung für Eltern von Kindern mit Behinderung
Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) hat sein jährlich neu erscheinendes Steuermerkblatt für Familien mit behinderten Kindern aktualisiert. Das Merkblatt folgt Punkt für Punkt dem Aufbau der Formulare für die Steuererklärung 2023. Es soll schnelle und praxisnahe Hilfe beim Ausfüllen dieser Vordrucke bieten.
Alle Jahre wieder steht in vielen Familien die Steuererklärung an. Die Neuauflage des bvkm-Ratgebers berücksichtigt steuerrechtliche Änderungen, die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten sind:
- Der Kinderfreibetrag wurde auf 3.192 Euro bzw. – bei zusammen veranlagten Eltern – auf 6.384 Euro angehoben.
- Gestiegen auf 11.604 Euro ist im Jahr 2024 zudem der Grundfreibetrag. Dieser Betrag ist für den Kindergeldanspruch von Eltern maßgeblich, die ein erwachsenes Kind mit Behinderung haben.
Teil 2 des Markblatts erklärt Steuervorteile für berufstätige Erwachsene mit Behinderung. Wichtige Urteile des Bundesfinanzhofs gehören ebenfalls zu den Informationen des Merkblatts.
Die gedruckte Version des Steuermerkblatts kann unter www.verlag.bvkm.de bestellt werden.
(Quelle: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.)
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