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Bundesweit 31 geförderte Modellprojekte haben das Ziel, die Wirkung neuer Regelungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) noch vor Inkrafttreten ab 1. Januar 2020 praktisch zu erproben. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS) stellt auf ihrer Internetseite zwei Modellprojekte vor.
Die Förderung von Modellprojekten geht auf Artikel 25 Abs. 3 BTHG zurück, nach dem bei den Trägern der Eingliederungshilfe modellhaft z. B. anhand von Einzelfällen die Auswirkungen der neuen Gesetze erprobt werden sollen. Diese Untersuchungen sollen sich vor allem mit den Vorschriften befassen, die in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert wurden. Der Bund hat hierzu im Jahr 2017 Förderrichtlinien veröffentlicht. Insgesamt werden 31 Modellprojekte gefördert (Stand Juli 2018, siehe Bundesministerium für Arbeit und Soziales [BMAS]: Tabellarische Übersicht der Modellprojekte).
Wie die BAGüS schreibt, befassen sich die Projekte am häufigsten mit den Regelungsbereichen „Umsetzung der Regelung zum Verhältnis Leistungen der Eingliederungshilfe und Leistungen der Pflege bei Leistungstatbeständen, die von beiden Leistungssystemen erfasst sind“ und „Abgrenzung Leistungen der Eingliederungshilfe von existenzsichernden Leistungen“.
Auf der BAGüS-Webseite werden folgende Modellprojekte näher vorgestellt:
Die modellhafte Erprobung wird außerdem in einer bis 2022 laufenden Studie wissenschaftlich untersucht.
Weitere Informationen:
BAGüS Übersichtsseite Modellprojekte BTHG
Einfach machen/BMAS: „Modellhafte Erprobung“ nach Artikel 25 Absatz 3 BTHG
(Quellen: Kobinet-Nachrichten, Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe [BAGüS], Bundesministeriums für Arbeit und Soziales [BMAS])
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