30.09.2011 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Monitoring-Stelle zur Sterilisierung ohne Einwilligung und zum Recht auf gleiche rechtliche Handlungsfähigkeit und

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention hat im Verbund mit anderen europäischen Nationalen Menschenrechtsinstitutionen am 16. August 2011 eine Stellungnahme beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eingereicht. In dem vor dem Straßburger Gerichtshof anhängigen Fall (Gauer und andere ./. Frankreich; Aktenzeichen: 61521/08) klagen fünf erwachsene Frauen mit geistiger Behinderung gegen den französischen Staat, weil ihnen in Frankreich ihre Fruchtbarkeit ohne ihre freiwillige Zustimmung genommen worden ist.

Für Deutschland ist das Verfahren von Bedeutung, weil das deutsche Recht die Sterilisation behinderter erwachsener Frauen und Männer – wenn auch nur in engen Grenzen – ohne die freie und informierte Zustimmung der betroffenen Person zulässt.

Im Mittelpunkt der Stellungnahme steht das Recht auf gleiche Anerkennung vor dem Recht im Sinne von Artikel 12 UN-BRK. Das Recht aus Artikel 12 UN-BRK umfasst, den Menschen als Rechtssubjekt anzuerkennen und jede Person auch in Bezug auf die Ausübung ihrer rechtlichen Handlungsfähigkeit mit anderen Rechtssubjekten gleichzustellen.

Menschen die rechtliche Handlungsfähigkeit abzusprechen, allein weil sie etwa eine geistige oder kognitive Behinderung haben, ist unzulässig. Vielmehr ist geboten, Menschen mit Behinderungen in allen Aspekten ihres Lebens die Unterstützung anzubieten, damit ihnen ein selbstbestimmtes Leben, eingeschlossen eigene Entscheidungen zu treffen, immerzu möglich ist.

Stellungnahme in deutsch auf der Webseite der Monitoring-Stelle (siehe Stellungnahmen vor Gericht "Sterilisierung ohne Einwilligung" und "Recht auf gleiche rechtliche Handlungsfähigkeit"

Publikation: Stellungnahme der europäischen Gruppe der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen im Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: Gauer und andere ./. Frankreich (Beschwerde-Nr. 61521/08) - PDF, 15 Seiten, englisch, September 2011

(Quelle: Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention)


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