10.02.2021 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Neuaufstellung der Unabhängigen Patientenberatung gefordert

Maßgebliche Patientenorganisationen inklusive des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) fordern die Neuaufstellung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) noch in dieser Legislaturperiode. Ein Rechtsgutachten liefert einen konkreten Vorschlag für eine Stiftung „Unabhängige Patientenberatung“ der Zivilgesellschaft.

Der gegenwärtige Träger der UPD war vom Bundesrechnungshof im Jahr 2020 kritisiert worden, weil er bei den Beratungskontakten hinter den Ankündigungen im Bieterkonzept zurückblieb sowie rund 30 Prozent der Fördersumme an den Sanvartis-Unternehmensverband geleitet und verschiedene Dienstleistungen bezahlt hatte. Die aktuelle Förderperiode der UPD läuft bis zum 31.12.2022. In einer gemeinsamen Erklärung fordern Patienten- und Verbraucherorganisationen eine Verstetigung der UPD mit einer Anbindung an die Zivilgesellschaft und Sicherstellung ihrer Unabhängigkeit. Die Politik solle noch in dieser Legislaturperiode die Weichen dafür stellen.

„Gemeinsam mit den anderen Patientenorganisationen fordern wir die Politik dazu auf, die Unabhängige Patientenberatung nachhaltig und im Sinne der Patientinnen und Patienten aufzustellen. Eine privatrechtliche Stiftung, verantwortet von zivilgesellschaftlichen Organisationen, sichert ihre Neutralität und Unabhängigkeit. So können wir garantieren, dass die Probleme der Patienten im Gesundheitswesen in die relevanten Gremien der Gesundheitspolitik gelangen,“ so Klaus Müller, Vorstand des vzbv, anlässlich der Veröffentlichung der Gemeinsamen Erklärung der Verbände.

Das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Bernd Andrick, Ruhr-Universität Bochum, im Auftrag des vzbv schlägt eine konkrete Formulierung für ein Errichtungsgesetz vor. Der Gutachter empfiehlt insbesondere:

  • dass Zweck der Stiftung die Förderung und Sicherung der Unabhängigen Patientenberatung sein soll,
  • dass die Stiftung zur Erfüllung dieser Aufgabe einen jährlichen Zuschuss des Bundes erhalten soll,
  • dass die Rechtsaufsicht über die Stiftung beim Bundesministerium für Gesundheit liegen soll.

Das Leitungsorgan der Stiftung solle dabei mit Organisationen besetzt werden, die eine enge fachliche Nähe zur Patientenberatung haben. Dem würden insbesondere die maßgeblichen Patientenorganisationen gemäß 140f SGB V gerecht. In einem angemessenen Verhältnis zu den Patientenorganisationen solle schließlich der Bund als Stiftungsinitiator eingebunden werden.

Zu den unterzeichnenden Verbänden zählen neben dem vzbv, die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankungen und ihren Angehörigen e.V. (BAG SELBSTHILFE), die Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen (BAGP), der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG), die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL), der Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD) und der Sozialverband VdK Deutschland e. V. (VdK).

Weitere Informationen sowie das Gutachten stehen auf der Seite des vzbv zum Download bereit: Neustart der Unabhängigen Patientenberatung als Stiftung der Zivilgesellschaft

(Quellen: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv), Tagesschau)


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