05.11.2014
Politik
Neue Verordnung zu Berufskrankheiten
Das Bundeskabinett hat am 5. November 2014 eine Verordnung beschlossen, mit der vier Krankheiten als Berufskrankheiten anerkannt werden.
Dazu gehören bestimmte Formen des so genannten "weißen Hautkrebses", das Carpaltunnel-Syndrom, Hypothenar-Hammer-Syndrom und Thenar-Hammer-Syndrom sowie Kehlkopfkrebs durch Schwefelsäuredämpfe.
Berufskrankheiten sind Erkrankungen, die Versicherte durch ihre berufliche Tätigkeit erleiden und die in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) aufgeführt sind.
Die derzeit 77 anerkennungsfähigen Berufskrankheiten werden in Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung aufgelistet.
Weitere Informationen:
Dritte Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung
Berufskrankheiten-Verordnung (BKV)
Hinweise zur Berufskrankheiten-Liste, zu Merkblättern und wissenschaftliche Begründungen (BMAS)
(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales/Gesetze im Internet)
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