05.11.2014 Politik

Neue Verordnung zu Berufskrankheiten

Das Bundeskabinett hat am 5. November 2014 eine Verordnung beschlossen, mit der vier Krankheiten als Berufskrankheiten anerkannt werden.

Dazu gehören bestimmte Formen des so genannten "weißen Hautkrebses", das Carpaltunnel-Syndrom, Hypothenar-Hammer-Syndrom und Thenar-Hammer-Syndrom sowie Kehlkopfkrebs durch Schwefelsäuredämpfe.

Berufskrankheiten sind Erkrankungen, die Versicherte durch ihre berufliche Tätigkeit erleiden und die in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) aufgeführt sind.

Die derzeit 77 anerkennungsfähigen Berufskrankheiten werden in Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung aufgelistet.

Weitere Informationen:

Dritte Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung

Berufskrankheiten-Verordnung (BKV)

Hinweise zur Berufskrankheiten-Liste, zu Merkblättern und wissenschaftliche Begründungen (BMAS)

(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales/Gesetze im Internet)


Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben

Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.