05.11.2018 Politik

Öffentliche Anhörung zum Rentenpaket im Deutschen Bundestag

Am 5. November 2018 fand im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages die Anhörung zum Rentenpaket statt. Dabei ging es u. a. um die Reform der Erwerbsminderungsrente.

Gegenstand der Anhörung waren der Gesetzentwurf der Bundesregierung bzw. folgende Anträge zum Rentenpaket:

Die Anhörung befasste sich mit Szenarien für eine Finanzierung der Rentenversicherung, der Berechnung des Rentenniveaus, Mütterrenten, Zurechnungszeiten bei Erwerbsminderungsrenten, Entlastung für Niedrigverdienende und weiteren Themen.

Einer der Sachverständigen war Prof. Dr. Felix Welti von der Universität Kassel, der sich besonders zu den Teilen des Gesetzentwurfs äußerte, die sich mit der Erwerbsminderungsrente befassen. Seiner persönlichen Auffassung nach sei es sehr problematisch, dass die Reform nur den Neuzugängen in die Erwerbsminderungsrente zu Gute kommt, nicht den Bestands-Erwerbsminderungsrentnern. "Damit werden diejenigen benachteiligt, die gesundheitlich besonders beeinträchtigt sind." Die Abschläge bei Inanspruchnahme der Erwerbsminderungsrente seien weiterhin systemwidrig, vor allem für Versicherte, die in jüngerem Lebensalter erwerbsgemindert  werden. Welti regte u. a. an, in der aktuellen Wahlperiode über eine grundsätzliche Reform der sozialen Sicherung bei Erwerbsminderung zu diskutieren.

Weitere Informationen

Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz) BT-Drucksache 19/4668

Eine Tagesordnung und Liste der Sachverständigen, die Zusammenstellung der Stellungnahmen sowie ein Wortprotokoll finden Sie nach der Sitzung auf der folgenden Ausschuss-Seite: Öffentliche Anhörung zum Rentenpaket.

(Quelle: Deutscher Bundestag)


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