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Wenn zum 1. Januar 2020 die dritte Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft tritt, gelten neue Grundsätze für die Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe. Bund, Länder, kommunale Spitzenverbände und die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger haben sich im April 2019 zu Fragen der Trennung von Leistungen sowie zu Unterkunftskosten verständigt.
Das „Projekt Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“ teilt in seinem aktuellen Newsletter mit, dass sich Bund, Länder, kommunale Spitzenverbände und die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger im Rahmen dreier Sondersitzungen der Bundesaufsichtskonferenz beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Umsetzung des BTHG auf ein gemeinsames Verständnis zu den wichtigsten Fragen des Umstellungsprozesses geeinigt haben.
Um die Verwaltungsumstellung zu erleichtern, wurden folgende Papiere verabschiedet:
Projekt Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz: Bundesauftragskonferenz verabschiedet Papiere zur Leistungstrennung und zum Verwaltungsverfahren
(Quelle: Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz)
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