Paritätischer Gesamtverband nennt Eckpunkte für ein Leistungsgesetz zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Der Paritätische Gesamtverband nennt eine Reihe von Punkten, die nach seiner Ansicht in einem Bundesleistungsgesetz zu berücksichtigen sind.
- Reformierung des Behinderungsbegriffs
- Wunsch- und Wahlrecht
- Individuelle Bedarfsdeckung unabhängig von Alter oder Art und Ausmaß der Behinderung
- Offener Leistungskatalog
- Vollumfänglicher Zugang zu Pflegeleistungen
- Schnittstellenproblematik zur gesetzlichen Krankenversicherung und Jugendhilfe
- Anwaltliche Beratung
- Partizipatives und transparentes Bedarfsermittlungs- und Teilhabeplanverfahren nach bundeseinheitlichen Kriterien
- Verfahrensbeschleunigung und effektiver Rechtsschutz
- Inklusiv ausgerichtete Teilhabeleistungen
- Leistungsgewährung als Nachteilsausgleich
- Bundesteilhabegeld
- Sicherung eines angemessenen Lebensstandards
- Weiterentwicklung der Teilhabe am Arbeitsleben
Das Positionspapier gibt zu den einzelnen Punkten eine nähere Erläuterung. Sie können die Eckpunkte auf der Webseite des Verbands downloaden: Eckpunkte des Paritätischen Gesamtverbands, Dezember 2013
(Quelle: Paritätischer Gesamtverband)
Kommentare (0)
Keine Kommentare gefunden!