07.11.2018 Politik

Parlamentarische Frage zum Internen Revisionsbericht "Reha (Wiedereingliederung)" der Bundesagentur für Arbeit

Im Zusammenhang mit der Betreuung von Rehabilitanden will die Bundesregierung das Gespräch mit der Bundesagentur für Arbeit aufnehmen und notwendige Schritte und Änderungen auf der Fachebene erörtern. So die Parlamentarische Staatssekretärin Anette Kramme in ihrere Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Fraktion Die Linke.

Die Abgeordnete Sabine Zimmermann, Die Linke, hatte für die aktuelle Fragestunde der 51. Sitzung des Deutschen Bundestages am 26. September 2018 u. a. eine Frage zur Bewertung des Berichts "Reha (Wiedereingliederung) – Horizontale Revision" der Bundesagentur für Arbeit gestellt (Bundestags-Drucksache 19/4420).

Frage 72 des Plenarprotokolls:

„Wie bewertet die Bundesregierung (falls ihr bekannt) den Bericht der Inneren Revision der Bundesagentur für Arbeit vom 27. Juni 2018 mit dem Titel „Reha (Wiedereingliederung) – Horizontale Revision“, Az.: 11-3405 (2016-2-08), der sich auf den Revisionszeitraum vom 22. Februar 2017 bis zum 9. Mai 2018 bezieht, und welche Konsequenzen gedenkt sie aus diesem Bericht zu ziehen?“

Die Bundesregierung stimmte in ihrer Antwort der Einschätzung der Internen Revision zu und begrüßte die Handlungsempfehlungen:

„Der Bericht der Internen Revision stellte in den vier geprüften gemeinsamen Einrichtungen Defizite in der Betreuung von Rehabilitanden fest. Da die aufgezeigten Mängel in allen geprüften gemeinsamen Einrichtungen gleichermaßen festgestellt wurden, hat die Interne Revision in ihrem Bericht auch auf das Risiko hingewiesen, dass bundesweit gleichgelagerte Sachverhalte in nennenswertem Umfang vorkommen könnten.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stimmt der Einschätzung der Internen Revision zu und begrüßt daher die Handlungsempfehlungen der Internen Revision der Bundesagentur für Arbeit. Im Rahmen seiner Rechts- und Fachaufsicht wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die sich aus dem Revisionsbericht ergebenen notwendigen Schritte auf Fachebene mit der Bundesagentur für Arbeit vertiefen und Änderungen erörtern. Die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit wurde darüber mit Schreiben vom 8. August 2018 unterrichtet; die Gespräche werden zeitnah geführt.“

Weitere Informationen:

Die Antwort zu dieser Parlamentarischen Frage finden Sie auf Seite 5391 (Frage 72) des Plenarprotokolls der 51. Bundestagssitzung: Plenarprotokoll 19/51

Den internen Prüfbericht haben verschiedene Medien und Organisationen aufgegriffen wie z. B. der Deutsche Gewerkschaftsbund: DGB fordert Reha-Vermittler in allen Jobcentern

(Quellen: Deutscher Bundestag, Fraktion DIE LINKE)


Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben

Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.