19.06.2020 Verwaltung, Verbände, Organisationen

„Patienten nicht ins Heim zwingen“

Aus Anlass der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Gesetzentwurf einer Neuregelung der Intensivpflege (GKV-IPReG) hat auch Theresia Degener vom Bochumer Zentrum für Disability Studies (BODYS) die Unvereinbarkeit des Entwurfs mit der UN-Behindertenrechtskonvention unterstrichen.

In ihrer Pressemitteilung schließt sich die Juristin und Professorin sowie ehemalige Vorsitzende des UN-BRK-Ausschusses Degener der kritischen Erklärung von Corinna Rüffer, behindertenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, an. Rüffer hatte kritisiert, dass nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung künftig der medizinische Dienst der Krankenkassen (MdK) darüber entscheiden soll, ob Menschen, die beatmet werden müssen, im Zweifel gegen ihren Willen in stationäre Einrichtungen verlegt werden. Die Kassen aber seien nicht neutral in ihrer Beurteilung, da sie als Kostenträger ein Interesse an einer finanziell günstigeren Versorgung im Pflegeheim haben. Rüffer hatte auch darauf hingewiesen, dass die Betroffenen im Gesetzgebungsverfahren nicht beteiligt worden seien.

Degener schrieb mit Blick auf die Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention:

„Weder mit Art. 25 UN BRK (diskriminierungsfreie allgemeine und behinderungsspezifische Gesundheitsversorgung) noch mit Art. 26 UN BRK (inklusive und selbstbestimmte Rehabilitation) noch mit Art. 19 UN BRK (Selbstbestimmt Leben im inklusiven Sozialraum) ist der Gesetzentwurf GKV-IPReG vereinbar. Die Corona-Pandemie hat zudem gezeigt, dass stationäre Wohneinrichtungen nicht nur keine Schonräume sind, sie können in Pandemiezeiten zu Todesfallen werden.“

BODYS-Pressemitteilung „Jens Spahn stoppen – Patienten nicht ins Heim zwingen!“

(Quelle: BODYS)


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