12.04.2016 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Rahmenvereinbarung zur "Unterstützten Beschäftigung" in Nordrhein-Westfalen soll Schnittstelle verbessern

Die Integrationsämter der Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) und die Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit haben eine Rahmenvereinbarung zur "Unterstützten Beschäftigung" abgeschlossen. Die Schnittstelle zwischen Qualifizierung und Berufsbegleitung soll besser gestaltet werden.

Unterstützte Beschäftigung ist die individuelle, betriebliche Qualifizierung, Einarbeitung und Begleitung von behinderten Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes. Ziel ist es, mehr Menschen mit Schwerbehinderung und besonders hohem Bedarf an Unterstützung eine Perspektive auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt – und damit in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis – zu eröffnen.

In der Rahmenvereinbarung regeln die beiden Integrationsämter und die Regionaldirektion, wie sie in Zukunft die Schnittstelle zwischen Qualifizierung und Berufsbegleitung besser gestalten wollen, damit mehr Betroffenen der Schritt in ein echtes Beschäftigungsverhältnis gelingt. Unter anderem sollen frühzeitige Planungsgespräche zwischen allen Beteiligten mehr Aufklärung über Fördermöglichkeiten, den Ablauf und die weiteren Schritte bieten.

Die Unterstützte Beschäftigung besteht aus zwei Phasen. In der ersten Phase geht es um eine individuelle Qualifizierung, die direkt in Betrieben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt stattfindet. Sogenannte Jobcoaches begleiten und unterstützen dabei die Menschen mit Behinderung. Diese Phase dauert bis zu zwei Jahre, in Ausnahmefällen bis zu drei Jahre. In der Regel erbringt die Agentur für Arbeit die Leistungen für diese Phase, in manchen Fällen sind auch andere Rehabilitationsträger zuständig.

Sobald ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis für einen Menschen mit Schwerbehinderung erreicht ist, aber gleichzeitig eine weitergehende Unterstützung erforderlich ist, startet die zweite Phase der Berufsbegleitung. Diese steuern und finanzieren die Integrationsämter. Die Berufsbegleitung dauert so lange, wie sie erforderlich ist.

(Quelle: Landschaftsverband Rheinland, Pressemitteilung vom 11.04.2016)


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