18.12.2019 Politik

Reform der Kinder- und Jugendhilfe: Abschlussbericht zum Beteiligungsprozess

Am 10. Dezember 2019 hat Bundesfamilienministerin Franziska Giffey in Berlin den Abschlussbericht zum Partizipationsprozess „Mitreden – Mitgestalten“ entgegengenommen, der wesentliche Handlungsbedarfe einer Reform der Kinder- und Jugendhilfe vorstellt. Im Frühjahr 2020 will ihr Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ein neues Kinder- und Jugendstärkungsgesetz vorlegen.

Im Dialogprozess hatten Expertinnen und Experten über ein Jahr lang die Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe diskutiert. Die Debatten sind auf fast 1.300 Seiten festgehalten und werden nun ausgewertet. Als wichtigste Ziele bei der Erarbeitung des neuen Gesetzes kündigte das BMFSFJ an:

  • Mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien
  • Besserer Kinder- und Jugendschutz
  • Stärkung von Pflege- und Heimkindern
  • Mehr Prävention vor Ort
  • Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen

Das Sozialgesetzbuch VIII regelt die Leistungen und Aufgaben der Kinder und Jugendhilfe. Bisher sind nur die rund 100.000 Kinder mit einer seelischen Behinderung durch das Kinder- und Jugendhilferecht erfasst. Die ca. 260.000 Kinder mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung sind darunter nicht erfasst, sondern nur in der so genannten Behindertenhilfe.

Der Reformbedarf im SGB VIII ist lange erkannt. Mit dem gut ein Jahr währenden Dialog- und Beteiligungsprozess sei nun sichergestellt, dass alle Perspektiven in die Erarbeitung des Gesetzes zur Reform einbezogen werden, heißt es in einer Pressemitteilung des BMFSFJ. Zielgruppe des Gesetzes sind rund 1,5 Millionen Kinder und Jugendliche bis 27 Jahre, die zusätzlichen Unterstützungsbedarf haben. Das gilt beispielsweise auch für Kinder und Jugendliche, die unter schwierigen sozialen Umständen aufwachsen. Giffey plant u. a. eine bessere Heimaufsicht und mehr Unterstützung für Betroffene im Erwachsenenalter. Jugendliche oder junge Erwachsene, die im Heim leben und bereits selbst Geld verdienen, sollen weniger stark an den Kosten für den Heimplatz beteiligt werden.

Mit dem neuen Gesetz wolle der Gesetzgeber zudem für Hilfen aus einer Hand sorgen, wenn es darum gehe, Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen zu unterstützen, sagte die Bundesministerin: „Wir arbeiten für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe.“

Zur Online-Plattform "Mitreden – Mitgestalten"

Zur Pressemitteilung des BMFSFJ vom 10.12.2019

(Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)


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