14.06.2012 Rechtsverordnungen, Richtlinien, weitere Regelungen

Schwerbehindertenausweise als Plastikkarte

Die dritte Änderung der Schwerbehindertenausweisverordnung eröffnet die Möglichkeit, Schwerbehindertenausweise künftig als Plastikkarte im Bankkartenformat auszugeben.

Die Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV) vom ersten November 1981 regelt die Gestaltung des Ausweises für schwerbehinderte Menschen, die Eintragungen im Ausweis, seine Gültigkeitsdauer und das Verwaltungsverfahren.

Um zeitgemäßen Anforderungen zu entsprechen, hat die Bundesregierung im März 2012 die Dritte Verordnung zur Änderung der Schwerbehindertenausweisverordnung in den Bundesrat eingebracht. Die für den Vollzug des Schwerbehindertenrechts zuständigen Länder sollen damit die Möglichkeit erhalten, den Schwerbehindertenausweis künftig als Plastikkarte im inzwischen weit verbreiteten Bankkartenformat auszugeben. Die Umstellung soll spätestens am 1. Januar 2015 abgeschlossen sein.

Die Verordnung wurde im Bundesgesetzblatt, 26, 2012 Teil I am 14. Juni 2012 veröffentlicht.

Details zu dieser Verordnung finden Sie im Dokumentationssystem für parlamentarische Vorgänge (DIP)

Gesetzestext auf den Seiten von Juris

(Quelle: Bundesrat)


Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben

Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.