04.11.2016 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Stellungnahme des Deutschen Sozialgerichtstags zum Entwurf für ein Flexirentengesetz

Die Kommission Gesetzliche Rentenversicherung des Deutschen Sozialgerichtstags e.V. hat im Herbst 2016 eine Stellungnahme zur Formulierungshilfe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zum Entwurf eines Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz) veröffentlicht.

Generell seien die mit dem Entwurf verfolgten Anreize zur (längeren) Beschäftigung älterer Menschen sinnvoll für die Versicherten und Rentner, die gesundheitlich in der Lage sind, weiter oder länger zu arbeiten. Schon die demografische Entwicklung bedinge eine längere Lebensarbeitszeit in der Zukunft. Für Menschen, die dies aus gesundheitlichen Gründen nicht – auch nicht in Teilzeit - können, fehlten indes konkrete weitergehende Vorschläge für einen flexiblen Übergang; hier biete auch die Anwendung des Fleximodells bei Erwerbsminderungsrenten keine Lösung.

In der Stellungnahme weist die Kommission ausdrücklich darauf hin, dass gerade für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, einen wesentlichen Hinzuverdienst überhaupt zu erzielen, d.h. auch nicht neben einer etwaigen Erwerbsminderungsrente, das Gesetzespaket kaum wesentliche Verbesserungen anbietet. So blieben etwa die teils hohen Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten, deren Verzicht die Kommission mehrfach gefordert hatte, weiterhin unangetastet. Sie seien "systemwidrig" und könnten – anders als bei vorgezogenen Altersrenten – auch nicht durch persönliche Entscheidungen der Versicherten oder „Rückkaufmöglichkeiten“ ausgeglichen werden.

Zur Stellungnahme des Deutschen Sozialgerichtstags e.V.

(Quelle: Deutscher Sozialgerichtstag e.V.)


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