02.11.2016 Daten, Fakten, Statistiken

Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im Oktober an den Inklusionstagen 2016 eine Studie zum Wahlausschluss von behinderten Menschen vorgestellt. Aus der Studie geht hervor, dass in Deutschland derzeit 85.000 Menschen ihr Wahlrecht nicht wahrnehmen können, die regionale Verteilung in den einzelnen Bundesländern ist unterschiedlich.

Der Wahlrechtsausschluss ist in § 13 Nr. 2 und 3 Bundeswahlgesetz (BWG) geregelt und betrifft Menschen, die Ihre persönlichen Angelegenheiten nicht selbst regeln können und die daher eine Betreuerin oder einen Betreuer zur Seite gestellt bekommen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Personen, die in einer psychiatrischen Klinik sind, weil sie im Zustand der Schuldunfähigkeit eine rechtswidrige Tat begangen haben. 

Die Studie, die im Juli 2016 veröffentlicht wurde, hat einen interdisziplinären Ansatz und befasst sich mit den Voraussetzungen und Grenzen der gesetzlichen Regelungen.

In ihrem sozialwissenschaftlichen Teil erfolgen empirische Erhebungen über

  • die Anzahl der bundesweit von Wahlrechtsausschlüssen Betroffenen,
  • deren soziodemographische Merkmale sowie
  • den Ausschlüssen zugrundeliegende Krankheitsbilder.

 Außerdem wurden im klinisch-psychologischen Teil

  • die Betroffenenperspektive einbezogen,
  • bestehende und mögliche Assistenzsysteme auch im internationalen Vergleich skizziert und
  • der objektivierbare Bedarf nach Assistenz und die subjektiven Bedürfnisse hinsichtlich derartiger Unterstützungs- und Assistenzmaßnahmen dargestellt.

In den juristischen Teilen erfolgte eine Untersuchung der Wahlrechtsausschlüsse in völkerrechtlicher und – damit in Wechselbeziehung stehend – verfassungsrechtlicher Perspektive.

Abschließend zeigt die Studie Handlungsoptionen auf.

Auf der Webseite des BMAS ist die Studie unter Publikationen zu finden – siehe nachfolgender Link:Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderung

 (Quelle: BMAS)


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