24.07.2020 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Überwachungsstelle für Barrierefreiheit interessiert an Positivbeispielen

Die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT) begleitet und prüft die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit in Webangeboten öffentlicher Stellen des Bundes. Bis zum Jahresende 2021 ist die BFIT besonders an solchen Stellen interessiert, die proaktiv eigene Angebote mittels Überprüfung und Beratung barrierefrei gestalten möchten.   

Die BFIT hat ihre Arbeit im Herbst 2019 aufgenommen. Sie ist aufgrund der neuen Regelungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) in § 13 Absatz 3 ins Leben gerufen worden. Ziel der Prüfungen, Beratungen, Berichte und Publikationen der BFIT ist das Auffinden, Abbauen und Vermeiden von digitalen Barrieren. Diese seien oft nicht sichtbar, stellten aber dennoch unüberwindliche Hindernisse für Menschen mit Behinderungen dar, die sich digital informieren oder digital kommunizieren möchten oder müssen, heißt es dazu auf der neuen Webseite der Überwachungsstelle.

„Menschen mit Behinderungen nutzen sehr häufig Hilfsmittel, die den Zugang zur digitalen Welt erst möglich machen. Diese Hilfsmittel wie Screenreader, Braillezeilen, Vergrößerungssoftware, spezielle Eingabegeräte oder Eingabesoftware benötigen spezielle digitale Voraussetzungen, um die Daten für ihre Nutzer wahrnehmbar, verständlich, bedienbar und robust zu gestalten. Wenn dies gelingt, kann man von digitaler Barrierefreiheit oder in Englisch accessibility sprechen“, schreibt die BFIT und ergänzt ihre Informationen u. a. mit Erklärvideos, auch in Deutscher Gebärdensprache.

Überprüfung und Beratung

Nach § 13 Absatz 3 Nr. 1 BGG ist die BFIT für die periodische Überwachung der Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen des Bundes zuständig. Stellen, die durch die BFIT geprüft werden, erhalten auf Wunsch auch Beratung, um gute Ergebnisse für ihre Webangebote zu erreichen. „Insbesondere im aktuell bis zum Jahresende 2021 laufenden ersten Überwachungszeitraum sind wir von der BFIT an proaktiven öffentlichen Stellen des Bundes interessiert, die mittels einer Überprüfung und der zugehörigen Beratung die eigenen digitalen Angebote barrierefrei gestalten möchten“, informiert die BFIT dazu auf ihrer Homepage.

Weitere Aufgaben

Zu ihren Aufgaben gehört auch die Auswertung der Berichte der obersten Bundesbehörden und der Länder zum Sachstand der digitalen Barrierefreiheit. Basierend auf dieser Analyse bereitet die BFIT den Bericht der Bundesrepublik Deutschland an die EU-Kommission nach Artikel 8 Absatz 4 bis 6 der Richtlinie (EU) 2016/2102 vor.

Für die Schlichtungsstelle zum BGG ist die BFIT als sachverständige Stelle zur Unterstützung in Fragen der digitalen Barrierefreiheit benannt.

Neben der BFIT gibt es in den einzelnen Bundesländern jeweils eine Überwachungsstelle. Alle 17 deutschen Überwachungsstellen stehen im Austausch, um das Vorgehen bei der Überwachung, die auszuwählenden Prüfmethoden und insbesondere den gemeinsamen Bericht an die EU-Kommission abzustimmen und zu koordinieren. Zudem arbeitet die BFIT auch mit Überwachungsstellen europäischer Mitgliedsstaaten zusammen.

Zur Webseite der BFIT

(Quelle: Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik)


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