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Anfang Januar hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) über Maßnahmen, Projekte und Untersuchungen berichtet, die nach Artikel 25 Absatz 2 bis 4 des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) initiiert wurden.
Die Bundesregierung hat sich im BTHG Berichtspflichten für die Jahre 2018, 2019 und 2022 gegenüber dem Bundestag und dem Bundesrat mit Bezug zu Gesetzeswirkungen gegeben. Dies betrifft Maßnahmen nach Artikel 25 Absatz 2 bis 4 BTHG:
Das BMAS berichtet darüber, welche Untersuchungen und Projekte initiiert wurden und wie dabei Partizipation umgesetzt wird. Des Weiteren werden Aktivitäten zur Unterstützung der Länder bei der Umsetzung und Klärung von Rechtsfragen thematisiert.
Sechs ausführliche Berichte aus den entsprechenden Maßnahmen bzw. Projekten finden sich im Anhang des knapp 200-seitigen Dokuments:
Zur Unterrichtung der Bundesregierung über das Jahr 2018:
(Quelle: Deutscher Bundestag)
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