31.10.2019 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Verbände kommentieren Regierungsentwurf für ein SGB XIV – Soziales Entschädigungsrecht

Zwölf Verbände haben Eckpunkte zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Sozialgesetzbuch XIV veröffentlicht. Zu den Unterzeichnern gehören u. a. der Paritätische Gesamtverband, der Weiße Ring, Diakonie Deutschland, der VDK Deutschland, der Sozialverband Deutschland sowie Institutionen, die sich gezielt für den Schutz von Frauen vor (sexueller) Gewalt stark machen.

Der jetzt vorliegende Regierungsentwurf enthält aus Sicht der Verbände wesentliche Verbesserungen für Opfer und ihre Angehörige. Erstmals sollen Opfer von schwerer psychischer Gewalt (z. B. Opfer von schwerem Stalking und von Menschenhandel) eine Entschädigung und sogenannte Schockschadensopfer einen gesetzlichen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht erhalten können. Entschädigungsleistungen werden deutlich erhöht und nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet. Der Berufsschadensausgleich bleibt erhalten, Trauma-Ambulanzen werden gesetzlich verankert und dafür ein flächendeckendes Angebot geschaffen.

Dennoch gibt es aus Sicht der unterzeichnenden Verbände noch Verbesserungsvorschläge. U. a. müsse sichergestellt werden, dass alle Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zur Entschädigung berechtigen. Eine weitere Forderung ist, die „Kann“-Bestimmung für vorläufige Entscheidungen in § 119 Abs. 2 SGB XIV in eine „Soll“-Bestimmung zu ändern. Aktuell heißt es in § 19 Abs 2 SGB XIX (Regierungsentwurf):

Kann nach dem Ergebnis der Ermittlungen über den Anspruch oder dessen Umfang noch nicht endgültig entschieden werden, sind jedoch die Voraussetzungen für die Bewilligung einzelner Leistungen mit Wahrscheinlichkeit gegeben, kann über die Erbringung vorläufig entschieden werden.

Die geforderte Änderung würde nach Einschätzung der Verbände zu einer deutlichen Beschleunigung der Verfahren führen, sodass eine Chronifizierung von Tatfolgen in einer Vielzahl von Fällen vermieden werden könne.

Nachtrag: Die Reform zum sozialen Entschädigungsrecht ist am 7. November 2019 vom Bundestag beschlossen worden. Die Verabschiedung durch den Bundesrat soll am 29.11.2019 erfolgen.

Weitere Stellungnahmen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf seiner Webseite zusammengestellt.

Gemeinsame Eckpunkte Soziales Entschädigungsrecht.pdf         

Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts vom 05.08.2019

(Quelle: Paritätischer Gesamtverband; Bundesministerium für Arbeit und Soziales)


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