17.12.2013 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Vierter Bericht zur Arbeit der gemeinsamen Servicestellen

Zahlen, Daten, Fakten für den Zeitraum vom 01.07.2010 bis 30.06.2013 liefert der vierte Bericht der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) zur Arbeit der gemeinsamen Servicestellen.

Gemeinsame Servicestellen zielen darauf hin, behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen  trägerübergreifend, anbieterneutral und verbindlich zu informieren, beraten und unterstützen.

Die Rehabilitationsträger teilen über ihre Spitzenverbände der BAR ihre Erfahrungen über die Einrichtung der Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation, die Durchführung und Erfüllung ihrer Aufgaben, die Einhaltung des Datenschutzes und mögliche Verbesserungen mit.

Vierter Bericht über die Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation nach § 24 Abs. 2 SGB IX vom 16.12.2013 für den Zeitraum vom 01.07.2010 bis 30.06.2013

(Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation)


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