17.11.2023 Daten, Fakten, Statistiken

WSI-Report zur betrieblichen Arbeitswelt und den Potenzialen des Gesundheitsschutzes

Arbeitskräfteengpässe und der demografische Wandel stellen neue Anforderungen an die Gestaltung der Arbeit in den Betrieben. Vor diesem Hintergrund hat das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung die Möglichkeiten und den Umsetzungsstand des Betrieblichen Gesundheitsmanagements beleuchtet. Dazu wurden Ergebnisse aus der WSI-Betriebs- und Personalrätebefragung 2021 herangezogen.

Der WSI-Report „Betriebliche Arbeitswelt und Potenziale des Gesundheitsschutzes“ der Autorinnen Elke Ahlers und Valeria Quispe Villalobos zeigt, dass sich Betriebs- und Personalräte im Befragungsjahr 2021, also während der Corona-Pandemie, intensiv mit dem Gesundheitsschutz, orts- und zeitflexiblem Arbeiten sowie Personalengpässen beschäftigt haben. Die Instrumente des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) wurden in den letzten Jahren in mitbestimmten Betrieben häufiger eingesetzt, dazu gehören:

  • präventive Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF),
  • das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM),
  • die Umsetzung von Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz.

Eine besondere Rolle bei der Aufdeckung belastender Arbeitsbedingungen komme der Gefährdungsbeurteilung Psyche zu, so der WSI-Report. Mit Blick auf den demografischen Wandel sei eine nachhaltige, gesundheitsfördernde und alternsgerechte Gestaltung von Arbeit unabdingbar. Fraglich bleibe, ob trotz der häufigeren Anwendung der einzelnen Instrumente das ihnen innewohnende Potenzial in den Betrieben vollständig umgesetzt wird.

So wird im Fazit unterstrichen, dass kleinere Betriebe bei der Anwendung von Instrumenten zum Gesundheitsmanagement weiterhin erheblich hinterherhinken. Auch seien die Möglichkeiten des BGM „dann begrenzt, wenn der Prozess etwa bei den Gefährdungs­beurteilungen nur halbherzig und technokratisch ‚abgearbeitet‘ wird und unmittelbar nach der Analyse von krankmachenden oder belastenden Arbeitsbedingungen stocken bleibt“. Nur ein Teil der Betriebe und Dienststellen setze die Ideen und abgeleiteten Maßnahmen in den Betrieben auch um. Wenn Beschäftigte im Nachgang von Gefährdungsbeurteilungen keine betrieblichen Verbesserungen wahrnehmen, würden sie das Interesse und das Vertrauen in die Möglichkeiten des BGMs verlieren. Auch die partizipative Gestaltung des BGM ist laut der Befragung in der betrieblichen Praxis noch nicht gegeben: Gefährdungsbeurteilungen würden oft ohne aktive Einbeziehung der Beschäftigten durchgeführt – sowohl in der Erhebung von Arbeitsbelastungen als auch in der Findung von Lösungsvorschlägen. Die Autorinnen empfehlen, mit Blick auf die Veränderungen der Arbeitswelt das BGM anzupassen.

„Darüber hinaus könnte das BGM universeller als nur im Sinne eines betrieblichen Nutzenkalküls gedacht werden, sondern weitblickender eine umfassende organisatorische Umgestaltung bis hin zu einer alters- und familiengerechten Arbeitswelt zum Ziel haben.“

Der Report ist als PDF auf der Seite des Instituts abrufbar: WSI-Report Nr. 89 (Oktober 2023)

(Quelle: Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut [WSI])


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