Europäische Ideen für Werkstätten für behinderte Menschen

1. Einleitung

Fast alle Länder der Welt haben sich zusammengetan.

Fast alle Länder der Welt sind die Vereinten Nationen.

Auf Englisch heißt das:

United Nations.

Das spricht man Junaited Näischens aus.

Die Abkürzung heißt: UN.

UN-BRK ist die Abkürzung für UN-Behinderten-Rechts-Konvention.

In der UN-BRK steht:

Alle Menschen haben die gleichen Rechte:

  • beim Wohnen
  • beim Lernen
  • beim Arbeiten
  • und auch sonst überall

 

In vielen Ländern auf der Welt ist die UN-BRK gültig.

Auch in Europa ist die UN-BRK gültig.

Aber in Wirklichkeit werden die Rechte von Menschen mit Behinderungen
nicht in allen Ländern ausreichend geschützt.

Auch in Ländern von der Europäischen Union werden die Rechte von Menschen mit Behinderungen
nicht ausreichend geschützt.

 

Deshalb hat die Europäische Kommission im März 2021 eine Strategie entwickelt.

Eine Strategie ist ein Plan.

Die Strategie soll in den Jahren 2021 bis 2030 angewandt werden.

Die Strategie umfasst Maßnahmen,
die das Leben von Menschen mit Behinderungen verbessern sollen.

In der Strategie geht es um:

  • mehr Barriere-Freiheit
  • Teilhabe am Arbeits-Leben
  • bessere Beschäftigungs-Verhältnisse

 

Konkret geht es auch um Werkstätten für behinderte Menschen.

Viele Menschen kritisieren die Werkstätten.

Sie sagen:

  • Menschen mit Behinderungen leben in einer abgetrennten Arbeits-Welt.
  • Menschen mit Behinderungen haben nicht immer
    angemessene Arbeits-Bedingungen.

 

Im Artikel 27 Absatz 1 in der UN-BRK steht,
dass Menschen mit Behinderungen ein Recht auf Arbeit haben.

Deshalb wird in Deutschland besonders die Beschäftigung in Werkstätten diskutiert.

  • Beschäftigte in Werkstätten haben nicht die gleichen Rechte wie Arbeit-Nehmer.
  • Beschäftigte in Werkstätten bekommen keinen Mindest-Lohn.

 

Was bedeutet Mindest-Lohn?

Der Mindest-Lohn ist ein Geld-Betrag.

Arbeit-Nehmer müssen einen bestimmten Geld-Betrag für 1 Stunde Arbeit bekommen.

Das steht im Gesetz.

  • Beschäftigte in Werkstätten sind von der Arbeitslosen-Versicherung ausgeschlossen.
  • Beschäftigte einer Werkstatt können nur selten auf den allgemeinen Arbeits-Markt wechseln.

Sie bleiben ihr ganzes Leben lang in einer Werkstatt.

 

Was bedeutet allgemeiner Arbeits-Markt?

Der Arbeits-Platz ist außerhalb von der Werkstatt.

Der Arbeits-Platz gehört nicht zu einer Werkstatt.

Gleiche Wörter:

Erster Arbeits-Markt.

Auf dem allgemeinen Arbeits-Markt heißen die Menschen Arbeit-Nehmer.

 

In diesem Text geht es um die Strategie, die die Europäische Kommission entwickelt hat.

Und um die Frage:

Sind in der Strategie Maßnahmen enthalten,
um geschützte Beschäftigungs-Verhältnisse zu verbessern?

Geschützes Beschäftigungs-Verhältnis bedeutet:

Menschen mit Behinderungen arbeiten in einer Werkstatt.

 

2. Wichtige Inhalte der Strategie zu Werkstätten

Die Teilhabe am Arbeits-Leben
hat in der Strategie eine große Bedeutung.

Die Strategie umfasst verschiedene Maßnahmen
zur Förderung von Teilhabe am Arbeits-Leben.

In der Strategie geht es auch um Werkstätten für Menschen mit schweren Behinderungen.

 

Initiativen

Die Europäische Kommission will Beschäftigungs-Verhältnisse
von Menschen mit Behinderungen verbessern.

Das Ziel ist:

Die Europäische Kommission möchte den Mitglieds-Staaten Hilfe bieten.

Sie sollen die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeits-Markt verbessern.

Das geht zum Beispiel durch gegenseitiges Lernen.

Zum Beispiel:

  • Die Arbeits-Vermittlungs-Dienste sollen sich mehr
    um Menschen mit Behinderungen kümmern.
  • Die Integrations-Dienste sollen sich mehr
    um Menschen mit Behinderungen kümmern.
  • Es soll mehr Programme zur beruflichen Rehabilitation geben.
  • Arbeit-Geber sollen angemessene Vorkehrungen treffen.

Vorkehrungen sind zum Beispiel:

Die Arbeit-Geber sollen die Arbeits-Stätte barrierefrei gestalten.

 

 

Maßnahmen

Es gibt schon Anleitungen für die Bundes-Agentur für Arbeit.

Die Europäische Kommission hat folgende Ziele:

  • In geschützten Beschäftigungs-Verhältnissen sollen
    gute Arbeits-Plätze geschaffen werden.
  • Beschäftigte in Werkstätten sollen die Möglichkeit bekommen,
    zum allgemeinen Arbeits-Markt zu wechseln.

Die Europäische Kommission wird im Jahr 2023 dazu
weitere Anleitungen veröffentlichen.

Die Europäische Kommission ist der Meinung:

Die Sozial-Wirtschaft kann Beschäftigungs-Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen bieten.

So dass die Beschäftigten leichter in den allgemeinen Arbeits-Markt wechseln können.

Deshalb will die Europäische Kommission die Sozial-Wirtschaft in den Mitglieds-Staaten unterstützen.

Außerdem sagt die Europäische Kommission:

Die Gleich-Behandlungs-Richtlinie muss

in den Mitglieds-Staaten eingehalten werden.

Die Gleich-Behandlungs-Richtlinie

hat die Nummer 2000/78/EG.

Die Europäische Kommission möchte sich auch selbst für bessere Beschäftigungs-Verhältnisse
von Menschen mit Behinderungen einsetzen:

So sollen mehr Menschen mit Behinderungen bei der EU arbeiten.

 

Handlungs-Aufforderungen

Die Europäische Kommission fordert die Mitglieds-Staaten in der Strategie auf:

Die Mitglieds-Staaten sollen bis zum Jahr 2024 Ziele festlegen,
damit mehr Menschen mit Behinderungen beschäftigt werden.

Außerdem sollen die Mitglieds-Staaten
die Arbeits-Vermittlungs-Dienste für Menschen mit Behinderungen verbessern.

 

3. Was die Autorin über die Initiative denkt

Die Europäische Kommission hat das Ziel:

Die Arbeit in Werkstätten soll verbessert werden.

Denn in der UN-BRK steht:

Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf Arbeit.

Das steht im Artikel 27 Absatz 1 in der UN-BRK.

Die Strategie orientiert sich an diesem Ziel.

 

Aber es ist nicht klar:

Was meint die Europäische Kommission mit guten Arbeits-Verhältnissen?

In der Strategie stehen nicht die Forderungen vom EU-Parlament.

 

Das EU-Parlament hat im Jahr 2019 gefordert:

Beschäftigte in geschützten Werkstätten sollen
die gleichen Rechte wie andere Arbeit-Nehmer haben.

Zum Beispiel, wenn sie arbeitslos werden.

 

Das EU-Parlament hat festgestellt:

Menschen mit Behinderungen in Werkstätten

  • sind rechtlich keine Arbeit-Nehmer
  • haben nicht die Rechte von Arbeit-Nehmern
  • bekommen keinen Mindest-Lohn

 

Das EU-Parlament sagt deshalb:

Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen in Werkstätten verstößt gegen die UN-BRK.

Auch die europäischen Behinderten-Verbände sind der Meinung,
dass die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen in Werkstätten gegen die UN-BRK verstößt.

 

Der Europäische Gerichts-Hof hat sich im Jahr 2015
auch mit der Situation von Menschen mit Behinderungen in Werkstätten befasst.

Das Urteil lautete:

Beschäftigte in Werkstätten sollen als Arbeit-Nehmer eingestuft werden.

 

Die Kommission sollte bei den Maßnahmen dieses Urteil berücksichtigen.

Sie sollte auch von den Mitglieds-Staaten
entsprechende Maßnahmen fordern.

Nur so kann das Recht auf Arbeit gestärkt werden.

 

Gut ist, dass die Sozial-Wirtschaft gefördert wird.

Denn die Werkstätten gehören zur Sozial-Wirtschaft.

Und durch die Förderung der Sozial-Wirtschaft
können die geschützten Beschäftigungs-Verhältnissein den Werkstätten verbessert werden.

Außerdem kann dadurch der Übergang
in den allgemeinen Arbeits-Markt verbessert werden.

Zum Beispiel:
indem Inklusions-Betriebe ausgebaut werden.

 

Die Kommission muss beachten:

Die Förder-Mittel sind an die Umsetzung der UN-BRK geknüpft.

Besonders an den Artikel 27 Absatz 1 UN-BRK.

Das bedeutet:

Wenn zum Beispiel eine Organisation Förder-Geld bekommt:

Dann muss sie sich an die
UN-Behinderten-Rechts-Konvention halten.

 

Man kann sagen:

Es ist noch nicht alles klar in Bezug auf die Strategie von der Europäischen Kommission.

Aber trotzdem kann die Strategie einen wichtigen Beitrag
zur Verbesserung von geschützten Beschäftigungs-Verhältnissen leisten.

 

Das Problem ist:

Die Maßnahmen von der Europäischen Kommission enthalten
keine verbindlichen Gesetze.

Das bedeutet:

Die Mitglieds-Staaten sollen die Maßnahmen umsetzen.

Sie müssen die Maßnahmen aber nicht umsetzen.

Die Strategie ist aber nur erfolgreich,
wenn die Mitglieds-Staaten wirklich die Maßnahmen umsetzen.


Dieser Text wurde übertagen von:
SprachUnion, Chemnitz

Der Text wurde von Mitarbeitenden der Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e.V. geprüft.


Den Text gibt es auch in schwerer Sprache.

Der Text ist von Clarissa von Drygalski von der Universität Kassel.

Von Drygalski: Europäische Impulse für Werkstätten für behinderte Menschen – Eine Betrachtung der EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021–2030 im Hinblick auf geschützte Beschäftigungsverhältnisse; Beitrag D10-2022 unter www.reha-recht.de; 01.06.2022


Die Bilder sind von: 

© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013


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