Hinweise zum Verfassen von Beiträgen
Wir laden Sie ein, die im Diskussionsforum veröffentlichten Beiträge über das Feld "Kommentare" zu kommentieren oder mit eigenen Fachbeiträgen am Diskussionsforum mitzuwirken. Mit Ihrer Beteiligung tragen Sie zur Meinungsbildung bei der Rechtsanwendung bei und unterstützen den Prozess der Weiterentwicklung des Rehabilitations- und Teilhaberechts.
Um eine möglichst breite Leserschaft zu erreichen, sollen die Beiträge besonders leserfreundlich gestaltet sein.
Fachbeiträge
Wir bitten Sie, beim Verfassen eines Fachbeitrages möglichst folgende Hinweise zu beachten:
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Ein Beitrag sollte den Umfang von vier Seiten (ca. 13.100 Zeichen – inklusive Leerzeichen) nicht überschreiten; anderenfalls bietet sich eine Teilung in zwei Beiträge an. Der Text sollte daher auf ein Thema zugespitzt sein.
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Es ist eine Untergliederung des Textes auf zwei Ebenen möglich. Üblich ist folgende Untergliederung: erste Ebene: I., II. usw.; zweite Ebene: 1., 2. usw.
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Der Text sollte leicht verständlich sein. Fremdwörter sollten daher möglichst vermieden oder nur sparsam eingesetzt werden. Abkürzungen sollten bei ihrer ersten Verwendung erläutert werden. Sätze sollten so kurz wie möglich sein. Die in Rechtstexten sonst häufigen Substantivierungen sollten, wenn möglich, vermieden werden. Formulierungen sollten, soweit möglich, deutlich machen, dass Menschen beider Geschlechter angesprochen sind.
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Zu Beginn sollte die Autorin bzw. der Autor Thesen zum Thema dem übrigen Text voranstellen.
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Sofern ein Urteil oder Beschluss besprochen wird, sind die wesentlichen Aussagen des Urteils/Beschlusses nach den Thesen dem Text voranzustellen. Diese sollten über den Leitsatz des Urteils hinaus die wesentlichen Aspekte der Entscheidung aufzeigen.
Werden Thesen und wesentliche Aussagen des Urteils/Beschlusses nicht vom Autor bzw. der Autorin geliefert, so behält sich die DVfR eine redaktionelle Bearbeitung des Beitrages vor. Eine Veröffentlichung erfolgt im Falle inhaltlicher Veränderung oder Ergänzung des Beitrages erst nach Genehmigung durch den Autor bzw. die Autorin.
- Zitierungen in den Beiträgen: Üblich ist die Verwendung von Fußnoten oder Textnoten. Endnoten sind hingegen nicht gebräuchlich. Es sollten Vollzitate verwendet werden, sofern dem Beitrag nicht ein eigenes Literaturverzeichnis beigefügt wird.
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Im Text sollte Wichtiges durch Fettdruck hervorgehoben werden.
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Der Text sollte möglichst als Fließtext zur Verfügung gestellt werden. Weitere Formatierungen sind nicht erforderlich. Diese werden im Hinblick auf die Gewährleistung der Barrierefreiheit der Beiträge durch die Redaktion vorgenommen.
Die Fachbeiträge werden vor der Veröffentlichung einem wissenschaftlichen Review-Verfahren unterzogen. Daraus kann sich unter Umständen (inhaltlicher) Überarbeitungsbedarf ergeben, der entsprechend mit der Autorin bzw. dem Autor im Einzelfall besprochen wird.
Zweitveröffentlichung
Die DVfR freut sich über Zweitveröffentlichungen der unter www.reha-recht.de erschienenen Fachbeiträge. Sofern Sie eine entsprechende Anfrage erreicht, möchten wir Sie darum bitten, auf die Erstveröffentlichung unter www.reha-recht.de hinzuweisen und uns über den Vorgang zu informieren, damit wir ggf. ein Belegexemplar der zweitveröffentlichenden Publikation anfordern bzw. uns über eine geeignete Form der Nennung des Projekts verständigen können, in dessen Rahmen der Fachbeitrag veröffentlicht wurde.
Weitere Möglichkeiten der Mitwirkung
Gerne weisen wir Sie auf weitere Möglichkeiten der Mitwirkung im Diskussionsforum hin. So können Sie sich beispielsweise am Aufbau eines Glossars zu rehabilitationsrechtlichen Begriffen beteiligen und/oder als Experte bzw. Expertin an ausgewählten Online-Diskussionen teilnehmen. Bitte werfen Sie einen Blick auf die jeweiligen Seiten und kontaktieren Sie bei Bedarf unser Projektteam.
Wir freuen uns auf Ihre Beiträge!
Hinweise für Autorinnen und Autoren von Fachbeiträgen (PDF, 120 KB)
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