Diskussionszeitraum September/Oktober 2019

33 Monate BTHG: Stärkung der SBV – Programm oder Wirklichkeit?

Das Bundesteilhabegesetz hat die Beteiligungsrechte für die Schwerbehindertenvertretung (SBV) erweitert. Welche Entwicklungen gab es dadurch in Betrieben und Dienststellen?

Schwerbehindertenvertretungen haben im Zuge der Reform zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) bessere Rechtsgrundlagen für ihre Arbeit gefordert und ihre Rolle als Motor für die Inklusion in der Arbeitswelt deutlich gemacht. Mit Erfolg: Das am 23. Dezember 2016 verabschiedete BTHG hat die Anhörungs- und Informationsrechte der SBV gestärkt, Freistellungs- und Schulungsansprüche neu geregelt und den Arbeitgeber verpflichtet, die Kosten der SBV-Arbeit zu tragen. Die öffentliche Online-Diskussion „33 Monate BTHG: Stärkung der SBV – Programm oder Wirklichkeit?“ vom 25. September bis 11. Oktober 2019 hat, begleitet von einem Expertenkreis, die weitere Entwicklung seit Inkrafttreten der Neuregelungen in den Blick genommen. Interessierte konnten sich im Forum „Fragen – Meinungen – Antworten“ beteiligen. Insbesondere Mitglieder der SBV und Vertrauenspersonen waren zur Mitwirkung mit eigenen Fragen und Thesen eingeladen.

Die Diskussion ist weiterhin nachlesbar unter folgendem Link: 33 Monate BTHG: Stärkung der SBV – Programm oder Wirklichkeit

Wesentliche Aussagen der Diskussion wurden im Anschluss an die Diskussion in einem Fachbeitrag zusammengefasst, der unter folgendem Link abrufbar ist: Fachbeitrag D1-2020.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung:

33 Monate Bundesteilhabegesetz: Wie stark ist die SBV? Online-Diskussion über die Schwerbehindertenvertretung (September 2019)


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