Assistive Technologien im betrieblichen Einsatz
Technische Hilfsmittel und Assistenzsysteme können Menschen präventiv oder befähigend bei Arbeitsschritten aller Art unterstützen sowie bestimmte Behinderungen kompensieren. Die assistiven Technologien haben großes Inklusionspotenzial in der Arbeitswelt. Was ist bei ihrem Einsatz in Betrieben zu beachten? Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. veranstaltete vom 29. November bis 17. Dezember 2021 eine Online-Diskussion mit Expertinnen und Experten und lud dazu ein, rechtliche und praktische Fragen rund um dieses Thema öffentlich zu diskutieren.
Die Herausforderung bei assistiven Technologien liegt darin, geeignete Systeme auszuwählen, ob zur visuellen, akustischen, sensorischen, motorischen oder kognitiven Unterstützung am Arbeitsplatz. Arbeitgeber und Interessenvertretungen haben Fragen der Barrierefreiheit sowie des Arbeitsschutzes zu klären. Bei assistiven Technologien geht es ebenso darum, Menschen mit Behinderungen eine Beschäftigung zu ermöglichen, zu erleichtern oder im Laufe des Berufslebens zu sichern und um den Anspruch auf eine behinderungsgerechte Arbeitsplatzausstattung für schwerbehinderte Beschäftigte.
Die Diskussion wurde vom 29. November bis 17. Dezember 2021 im Online-Forum "Fragen – Meinungen – Antworten zum Rehabilitations- und Teilhaberecht (FMA)" durchgeführt. Alle Interessierten waren eingeladen, sich gemeinsam mit einem Kreis aus interdisziplinären Expertinnen und Experten über diese und weitere Fragen auszutauschen. Die Foren sind inzwischen geschlossen, die Diskussion bleibt öffentlich nachlesbar: Zum Online-Forum
Wesentliche Ergebnisse des Diskussionsverlaufs sind inzwischen zusammengefasst und als Fachbeitrag D5-2022 veröffentlicht.
Pressemitteilung
Weitere Informationen zur Diskussion: Pressemitteilung "Online-Diskussion: Assistive Technologien im betrieblichen Einsatz"
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"Fragen – Meinungen – Antworten zum Rehabilitations- und Teilhaberecht" ist ein interaktives Angebot des Reha-Recht-Portals. Das Forum für unsere Diskussionen ist unter https://fma.reha-recht.dezu finden. Es ist für alle Interessenten offen. Für eine aktive Beteiligung ist ein Benutzerkonto erforderlich, bei der Einrichtung (Registrierung) helfen wir gerne. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an info@reha-recht.de.
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