Diskussionszeitraum Juni/Juli 2024

Das Recht auf Arbeit: Viel erreicht und noch mehr zu tun? – Online-Diskussion zur Umsetzung von Art. 27 UN-BRK nach der zweiten und dritten Staatenprüfung

Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland erneut geprüft. Mit den im Oktober 2023 veröffentlichten Abschließenden Bemerkungen bewertet der Ausschuss den bisherigen Umsetzungsstand der Konvention. Eine Online-Diskussion der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) und der Universität Kassel setzte sich insbesondere mit den Kritikpunkten und Empfehlungen zur Umsetzung von Artikel 27 UN-BRK (Arbeit und Beschäftigung) auseinander. Vom 26. Juni bis 17. Juli 2024 waren alle Interessierten eingeladen, einem Team aus Expertinnen und Experten ihre Frage zu stellen und mitzudiskutieren.

Dabei sollte beleuchtet werden, welche Maßnahmen geplant sind, bereits getroffen wurden oder notwendig wären, um die Empfehlungen des UN-Fachausschusses umzusetzen. In diesem Zusammenhang war auch zu diskutieren, ob und welche Verbesserungen seit den Abschließenden Bemerkungen 2015 erreicht werden konnten. Die Diskussion sollte an die Fachtagung zur Umsetzung der UN-BRK in Deutschland, Österreich und der Schweiz am 20./21. Juni 2024 anknüpfent und die dortige Diskussion aufgreifen und fortführen.

Die Diskussion fand im Online-Forum "Fragen – Meinungen – Antworten" statt und kann dort weiterhin nachgelesen werden: Zur Diskussion

Wesentliche Aspekte der Diskussion wurden anschließend in einem Fachbeitrag zusammengefasst: Zum Beitrag D12-2024

Die Diskussion ist Teil des Kooperationsprojekts „Zugänglichkeit – Inklusion – Partizipation. Nachhaltige Teilhabe an Arbeit durch Recht (ZIP – NaTAR)“, das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert wird.


Pressemitteilung

Das Recht auf Arbeit: Viel erreicht und noch mehr zu tun? – Online-Diskussion zur Umsetzung von Art. 27 UN-BRK nach der zweiten und dritten Staatenprüfung


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