Diskussionszeitraum November/Dezember 2019

Stufenweise Wiedereingliederung: keine arbeitsrechtliche Grauzone

Nach längerer Krankheit erleichtert eine stufenweise Wiedereingliederung die Rückkehr in den Beruf. Weil der Arbeitsplatz damit aber zum Reha-Ort wird, tauchen in der Praxis häufig Fragen auf. Zu diesem Thema führten die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) und ihre wissenschaftlichen Kooperationspartner vom 21. November bis zum 17. Dezember 2019 eine Online-Diskussion durch. Neben Expertinnen und Experten waren alle Interessierten eingeladen, sich an dem Austausch zu beteiligen.

Jeder Fall von Arbeitsunfähigkeit ist individuell – ebenso individuell müsste die berufliche Rückkehr gestaltet werden. Die Koordination zwischen Arbeitgebern, Rehabilitationsträgern, (Betriebs-)Ärztinnen und Ärzten sowie anderen Akteuren und den Betroffenen selbst ist dabei komplex. Die Online-Diskussion „Stufenweise Wiedereingliederung: keine arbeitsrechtliche Grauzone“ sollte daher dazu beitragen, rechtliche und praktische Fragen zu klären. Thematisiert wurden im Zeitraum vom 21. November bis (verlängert) zum 17. Dezember 2019 z. B. grundsätzliche Voraussetzungen und Ziele, die Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger, die Lebensunterhaltssicherung und andere ergänzende Leistungen wie Fahrtkosten, jeweils auf Basis neuerer Gerichtsurteile.

Hier geht es direkt zum Themenforum der Diskussion: „Stufenweise Wiedereingliederung: keine arbeitsrechtliche Grauzone“

Wesentliche Aussagen der Diskussion wurden im Anschluss an die Diskussion zusammengefasst und unter folgendem Link veröffentlicht: Fachbeitrag D9-2020

Weitere Informationen zum Ablauf sowie zu den teilnehmenden Expertinnen und Experten finden Sie in der Pressemitteilung:

Schritt für Schritt zurück an den Arbeitsplatz – noch Fragen? Online-Diskussion zur Stufenweisen Wiedereingliederung (Nov/Dez 2019)


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