Diskussionszeitraum September/Oktober 2014

Praktische und rechtliche Fragen des Wunsch- und Wahlrechts

Das Wunsch- und Wahlrecht ist ein Grundsatz aus dem neunten Sozialgesetzbuch. Danach müssen Rehabilitationsträger bei der Entscheidung über Leistungen und deren Ausführung den berechtigten Wünschen ihrer Versicherten entsprechen. Was genau heißt das?

"Praktische und rechtliche Fragen des Wunsch- und Wahlrechts" wurden vom 18. September bis 8. Oktober 2014 im moderierten Forum „Fragen – Meinungen – Antworten zum Rehabilitations- und Teilhaberecht“  online diskutiert.

Können Versicherte sich ihre Reha-Maßnahme selbst aussuchen? Dürfen Krankenkassen die Wunsch-Klinik eines Patienten ablehnen? An der öffentlichen Diskussion konnte jeder mitwirken und schon vorab Fragen zum Thema einreichen.

  • Fragen zum Wunsch- und Wahlrecht konnten Interessierte im Vorfeld einreichen: Zur Fragensammlung.
  • Die Diskussion können Sie nachlesen unter dem folgenden Link bei "Fragen - Meinungen - Antworten": Diskussionsthema Wunsch- und Wahlrecht.
  • Die wichtigsten Aspekte der Diskussion sind zusammengefasst im Fachbeitrag D28-2014 unter D: Politik.


Pressemitteilung:

Reha-Leistung nach Wunsch - wie geht das?


Das Online-Forum:

Fragen – Meinungen – Antworten ist ein interaktives Angebot des Reha-Recht-Portals. Dazu wurde ein Forum für Diskussionen unter http://fma.reha-recht.de eröffnet. Es ist für alle Interessenten offen. Für eine aktive Beteiligung ist ein Benutzerkonto erforderlich, bei der Einrichtung (Registrierung) sind wir ihnen gerne behilflich. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an info@reha-recht.de.


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